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Antrag möglichZuschuss

Förderprogramm Holzrücken mit Pferden – Förderung in Mecklenburg-Vorpommern

Fördergeber: Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern

Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Wenn Sie Maßnahmen zur schonenden Waldbewirtschaftung planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Unternehmen.

Was wird gefördert?

Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt Sie bei traditionellen und umweltverträglichen Holzernteverfahren mit Rückepferden im Wald. Dabei rücken Sie durch den Einsatz von Pferden Holz an Wegen und maschinenbefahrbaren Rückegassen im Wald. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt EUR 4,00 je Erntefestmeter, mindestens jedoch EUR 250,00 je Kalenderjahr. Ihren Antrag richten Sie bitte bis zum 1.10. des jeweiligen Kalenderjahres an den Landesforst Mecklenburg-Vorpommern.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 100 %. Der Förderbetrag liegt bei ab 250 €.

Frist und Status

Anträge sind bis zum 1. Oktober des jeweiligen Kalenderjahres zu stellen.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern.

Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Antragsberechtigt sind Sie als privates Unternehmen mit Sitz in Mecklenburg-Vorpommern, das Holzrücken mit Pferden als Dienstleistung anbietet.Sie müssen die Holzrückung mit Pferden auf Waldflächen in Mecklenburg-Vorpommern durchführen.

Erforderliche Unterlagen

  • De-minimis-Erklärung,Nachweis über den (Wohn-)Sitz in Mecklenburg-Vorpommern,Datenschutzerklärung

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Häufige Fragen zu Förderprogramm Holzrücken mit Pferden

Wer kann Förderprogramm Holzrücken mit Pferden beantragen?

Unternehmen

Wie hoch ist die Förderung bei Förderprogramm Holzrücken mit Pferden?

Förderbetrag: ab 250 €. Förderquote: 100 %.

Bis wann kann man Förderprogramm Holzrücken mit Pferden beantragen?

Anträge sind bis zum 1. Oktober des jeweiligen Kalenderjahres zu stellen.

Wer ist Fördergeber von Förderprogramm Holzrücken mit Pferden?

Fördergeber ist Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel Mecklenburg-Vorpommern
  • → Fördermittel für Unternehmen
  • → Städtebauförderung Mecklenburg-Vorpommern
  • → Zuwendungen für den Ausbau der wirtschaftsnahen Infrastruktur
  • → MV innoGROWTH

Auf einen Blick

Förderbetrag
ab 250 €
Förderquote
100 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Mecklenburg-Vorpommern

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