Fördergeber: Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Wenn Sie geeignete Hochwasserschutzmaßnahmen für das Binnenland in Bremen oder Niedersachsen planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Antragsberechtigt sind: Kommune, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung.
Die Förderquote beträgt 70 %.
Fördergeber und Antragstelle: Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz.
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Antragsberechtigt sind Gebietskörperschaften, Körperschaften des öffentlichen Rechts sowie Unterhaltungspflichtige an Gewässern.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Sie müssen bei Ihrem Vorhaben die Ziele der EG-Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie berücksichtigen.Wird Ihr Vorhaben mit Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) gefördert, müssen Sie ein Hochwasserschutzkonzept vorlegen und Ihr Vorhaben mit den betroffenen Ober- und Unterliegern erörtert haben.Erhalten Sie Mittel des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER), müssen Sie mit Ihrer Maßnahme eine nachhaltige Entwicklung des PFEIL-Programmgebietes unter anderem im Zusammenhang mit der Sicherung des landwirtschaftlichen Produktionspotenzials bewirken.
Außerdem müssen Sie in diesem Fall Ihre Maßnahme unter Berücksichtigung der Grundsätze einer nachhaltigen Wasserwirtschaft, der Erfordernisse des Umweltschutzes sowie des Naturschutzes und der Landschaftspflege durchführen.Beachten Sie bitte die Zweckbindungs- beziehungsweise Veräußerungsfristen von 12 Jahren für Grundstücke, Bauten und bauliche Anlagen und von 5 Jahren für technische Einrichtungen, Maschinen und Geräte.
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Jetzt Projekt prüfenKommune, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung
Förderquote: 70 %.
Fördergeber ist Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz. Quelle: foerderdatenbank.de.
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