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Antrag möglichZuschuss

Förderprogramm Gefahrenermittlung und Sanierung von Altlasten – Förderung in Nordrhein-Westfalen

Fördergeber: Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen

Stand: Oktober 2026 · Zuletzt geprüft vor 151 Tagen

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Maßnahmen zur Erfassung und Sanierung von Altlasten sowie zum Bodenschutz.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Öffentliche Einrichtung, Kommune.

Was wird gefördert?

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie bei Maßnahmen zur Erfassung von altlastenverdächtigen Flächen und Altlasten, zur Ermittlung und Abwehr von Gefahren, im Zusammenhang mit kommunalen Planungen sowie des Bodenschutzes. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Bagatellgrenze liegt bei EUR 12.800. Richten Sie Ihren Antrag bitte in zweifacher schriftlicher und digitaler Form an die zuständige Bezirksregierung.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 80 %. Der Förderbetrag liegt bei ab 12.800 €.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen.

Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Antragsberechtigt sind Gemeinden und Gemeindeverbände, juristische Personen des Privatrechts, deren Geschäftszweck der Erwerb, die Veräußerung oder die Verwaltung von Grundstücken ist, soweit eine kommunale Mehrheitsbeteiligung vorliegt, sowie wirtschaftliche Unternehmen der Gemeinden in Form von Eigenbetrieben.

Bitte beachten Sie, dass die Fördervoraussetzungen von der Art der geplanten Maßnahme abhängig sind.

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Häufige Fragen zu Förderprogramm Gefahrenermittlung und Sanierung von Altlasten

Wer kann Förderprogramm Gefahrenermittlung und Sanierung von Altlasten beantragen?

Öffentliche Einrichtung, Kommune

Wie hoch ist die Förderung bei Förderprogramm Gefahrenermittlung und Sanierung von Altlasten?

Förderbetrag: ab 12.800 €. Förderquote: 80 %.

Wer ist Fördergeber von Förderprogramm Gefahrenermittlung und Sanierung von Altlasten?

Fördergeber ist Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel Nordrhein-Westfalen
  • → Fördermittel für Kommunen
  • → progres.nrw – Klimaschutz und Energie NRW
  • → NRW.BANK.Konsortialkredit gewerbliche Wirtschaft
  • → Darlehen für Sportstätteninfrastruktur

Auf einen Blick

Förderbetrag
ab 12.800 €
Förderquote
80 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Nordrhein-Westfalen

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