Förderprogramm Gefahrenermittlung und Sanierung von Altlasten – Förderung in Nordrhein-Westfalen
Fördergeber: Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 59 Tagen
Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Maßnahmen zur Erfassung und Sanierung von Altlasten sowie zum Bodenschutz.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Öffentliche Einrichtung, Kommune.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 80 %. Der Förderbetrag liegt bei ab 12.800 €.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Gemeinden und Gemeindeverbände, juristische Personen des Privatrechts mit kommunaler Mehrheitsbeteiligung sowie wirtschaftliche Unternehmen der Gemeinden in Form von Eigenbetrieben.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Förderprogramm Gefahrenermittlung und Sanierung von Altlasten
Wer kann Förderprogramm Gefahrenermittlung und Sanierung von Altlasten beantragen?
Öffentliche Einrichtung, Kommune
Wie hoch ist die Förderung bei Förderprogramm Gefahrenermittlung und Sanierung von Altlasten?
Förderbetrag: ab 12.800 €. Förderquote: 80 %.
Wer ist Fördergeber von Förderprogramm Gefahrenermittlung und Sanierung von Altlasten?
Fördergeber ist Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen. Quelle: foerderdatenbank.de.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- ab 12.800 €
- Förderquote
- 80 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Nordrhein-Westfalen