Förderprogramm Gefahrenermittlung und Sanierung von Altlasten – Förderung in Nordrhein-Westfalen
Fördergeber: Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
Stand: September 2026 · Zuletzt geprüft vor 106 Tagen
Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Maßnahmen zur Erfassung und Sanierung von Altlasten sowie zum Bodenschutz.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Öffentliche Einrichtung, Kommune.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 80 %. Der Förderbetrag liegt bei ab 12.800 €.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen.
Quelle und Lizenz
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Voraussetzungen
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Antragsberechtigt sind Gemeinden und Gemeindeverbände, juristische Personen des Privatrechts, deren Geschäftszweck der Erwerb, die Veräußerung oder die Verwaltung von Grundstücken ist, soweit eine kommunale Mehrheitsbeteiligung vorliegt, sowie wirtschaftliche Unternehmen der Gemeinden in Form von Eigenbetrieben.
Bitte beachten Sie, dass die Fördervoraussetzungen von der Art der geplanten Maßnahme abhängig sind.
Antragsentwurf für dieses Programm
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Förderprogramm Gefahrenermittlung und Sanierung von Altlasten
Wer kann Förderprogramm Gefahrenermittlung und Sanierung von Altlasten beantragen?
Öffentliche Einrichtung, Kommune
Wie hoch ist die Förderung bei Förderprogramm Gefahrenermittlung und Sanierung von Altlasten?
Förderbetrag: ab 12.800 €. Förderquote: 80 %.
Wer ist Fördergeber von Förderprogramm Gefahrenermittlung und Sanierung von Altlasten?
Fördergeber ist Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen. Quelle: foerderdatenbank.de.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- ab 12.800 €
- Förderquote
- 80 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Nordrhein-Westfalen