Fördergeber: Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Sie besitzen Wald in Hessen oder planen eine Erstaufforstung? Das Land Hessen unterstützt Sie mit Zuschüssen für den Waldumbau, die Pflege und die forstwirtschaftliche Infrastruktur.
Antragsberechtigt sind: Waldbesitzer, forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse, Kommunen.
Antragsfristen 01. März oder 01. September jedes Jahres
Fördergeber und Antragstelle: Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat.
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Folgende Voraussetzungen sind für eine Förderung notwendig: Sie sind Waldbesitzer, ein forstwirtschaftlicher Zusammenschluss oder eine Kommune in Hessen.Die Maßnahme muss forstfachlich zweckmäßig sein.Sie verwenden standortheimische und klimatolerante Baumarten (gemäß Waldentwicklungszielen).
Nicht förderfähig sind: Maßnahmen auf Naturschutzflächen, die unentgeltlich übertragen wurden,Ausgleichsmaßnahmen.
weitere Informationen Für viele Maßnahmen (beispielsweise Waldumbau) erhalten Sie höhere Fördersätze, wenn Sie ausschließlich standortheimische Baumarten verwenden.
Eigenleistungen können bis zu einem bestimmten Satz als Ausgabe anerkannt werden.
Eine Kumulierung mit anderen öffentlichen Mitteln ist ausgeschlossen.
Antragsentwurf für dieses Programm
Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.
0/500 Zeichen
Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an.
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Jetzt Projekt prüfenWaldbesitzer, forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse, Kommunen
Antragsfristen 01. März oder 01. September jedes Jahres
Fördergeber ist Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat. Quelle: foerderdatenbank.de.
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