Förderprogramm Durchführung des Landesgemeindeverkehrsfinanzierunggesetzes – Rad- und Fußverkehr – Förderung in Baden-Württemberg
Fördergeber: Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg
Stand: August 2026 · Aktualisiert vor 25 Tagen
Das Land Baden-Württemberg unterstützt Kommunen und Unternehmen bei der Verbesserung der Rad- und Fußverkehrsinfrastruktur.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Kommune, Unternehmen, Öffentliche Einrichtung.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 50 %. Der Förderbetrag liegt bei 250 € – 90.000 €.
Frist und Status
Anmeldung zur Aufnahme in das Programm bis spätestens 30.9. für das Folgejahr.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Gemeinden, Landkreise und kommunale Zusammenschlüsse, bevollmächtigte kommunale Baulastträger sowie öffentliche Unternehmen und private Unternehmen.
Das Vorhaben muss in ein Förderprogramm des Landes aufgenommen werden und bestimmte technische sowie rechtliche Voraussetzungen erfüllen.
Antragsentwurf für dieses Programm
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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Förderprogramm Durchführung des Landesgemeindeverkehrsfinanzierunggesetzes – Rad- und Fußverkehr
Wer kann Förderprogramm Durchführung des Landesgemeindeverkehrsfinanzierunggesetzes – Rad- und Fußverkehr beantragen?
Kommune, Unternehmen, Öffentliche Einrichtung
Wie hoch ist die Förderung bei Förderprogramm Durchführung des Landesgemeindeverkehrsfinanzierunggesetzes – Rad- und Fußverkehr?
Förderbetrag: 250 € – 90.000 €. Förderquote: 50 %.
Bis wann kann man Förderprogramm Durchführung des Landesgemeindeverkehrsfinanzierunggesetzes – Rad- und Fußverkehr beantragen?
Anmeldung zur Aufnahme in das Programm bis spätestens 30.9. für das Folgejahr.
Wer ist Fördergeber von Förderprogramm Durchführung des Landesgemeindeverkehrsfinanzierunggesetzes – Rad- und Fußverkehr?
Fördergeber ist Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg. Quelle: foerderdatenbank.de.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- 250 € – 90.000 €
- Förderquote
- 50 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Baden-Württemberg