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Antrag möglichZuschuss

Förderprogramm Bewässerung in Gartenbau und Landwirtschaft – Förderung in Nordrhein-Westfalen

Fördergeber: Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen

Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Wenn Sie überbetriebliche wasserwirtschaftliche Maßnahmen in Gartenbau und Landwirtschaft durchführen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Körperschaften des öffentlichen Rechts, einschließlich Gemeinden und Gemeindeverbänden.

Was wird gefördert?

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie als Körperschaft des öffentlichen Rechts bei Bewässerungsvorhaben in Gartenbau und Landwirtschaft. Sie bekommen die Förderung für Investitionen zum Neubau und zur Erweiterung von überbetrieblichen Einrichtungen zur Entnahme, Speicherung und Zuleitung von Wasser sowie für Anlagen zur Grundwasseranhebung und Pumpanlagen für Bewässerungszwecke bis zur Übergabestelle an das jeweilige einzelbetriebliche Bewässerungsnetz einschließlich der Kosten für Planung, Beratung und Genehmigungen. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 70 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal aber EUR 2,1 Millionen. Die Bagatellgrenze liegt bei EUR 20.000. Richten Sie Ihren Antrag bitte an die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 70 %. Der Förderbetrag liegt bei 20.000 € – 2.100.000 €.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen.

Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Körperschaften des öffentlichen Rechts einschließlich Gemeinden, Gemeindeverbände und Wasser- und Bodenverbände.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Für technische Einrichtungen liegt eine Wirtschaftlichkeitsberechnung vor.

Sie werden nur in Regionen gefördert, die im langjährigen Mittel von April bis September eine negative klimatische Wasserbilanz aufweisen.Sie wirken an der fachlichen Bewertung der geförderten Maßnahmen mit und erteilen den vom Land Nordrhein-Westfalen beauftragten Stellen die hierzu erforderlichen Auskünfte.Bitte beachten Sie die Zweckbindungsfrist für technische Anlagen von 5 Jahren und für Bauten und bauliche Einrichtungen von 12 Jahren.

Nicht gefördert werden der Bau von Verwaltungsgebäuden,die Beschaffung von Kraftfahrzeugen und Geräten,die Unterhaltung von Gewässern und wasserwirtschaftlichen Anlagen,gewässerkundliche Daueraufgaben,institutionelle Förderungen,Grunderwerb zur Realisierung baulicher Anlagen, soweit er 10 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben übersteigt,einzelbetriebliche Maßnahmen und Investitionen.

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Häufige Fragen zu Förderprogramm Bewässerung in Gartenbau und Landwirtschaft

Wer kann Förderprogramm Bewässerung in Gartenbau und Landwirtschaft beantragen?

Körperschaften des öffentlichen Rechts, einschließlich Gemeinden und Gemeindeverbänden

Wie hoch ist die Förderung bei Förderprogramm Bewässerung in Gartenbau und Landwirtschaft?

Förderbetrag: 20.000 € – 2.100.000 €. Förderquote: 70 %.

Wer ist Fördergeber von Förderprogramm Bewässerung in Gartenbau und Landwirtschaft?

Fördergeber ist Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen. Quelle: foerderdatenbank.de.

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  • → Darlehen für mittelständische Unternehmen in Nordrhein-Westfalen

Auf einen Blick

Förderbetrag
20.000 € – 2.100.000 €
Förderquote
70 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Nordrhein-Westfalen

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