Fördergeber: Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Wenn Sie überbetriebliche wasserwirtschaftliche Maßnahmen in Gartenbau und Landwirtschaft durchführen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Antragsberechtigt sind: Körperschaften des öffentlichen Rechts, einschließlich Gemeinden und Gemeindeverbänden.
Die Förderquote beträgt 70 %. Der Förderbetrag liegt bei 20.000 € – 2.100.000 €.
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen.
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Antragsberechtigt sind Körperschaften des öffentlichen Rechts einschließlich Gemeinden, Gemeindeverbände und Wasser- und Bodenverbände.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Für technische Einrichtungen liegt eine Wirtschaftlichkeitsberechnung vor.
Sie werden nur in Regionen gefördert, die im langjährigen Mittel von April bis September eine negative klimatische Wasserbilanz aufweisen.Sie wirken an der fachlichen Bewertung der geförderten Maßnahmen mit und erteilen den vom Land Nordrhein-Westfalen beauftragten Stellen die hierzu erforderlichen Auskünfte.Bitte beachten Sie die Zweckbindungsfrist für technische Anlagen von 5 Jahren und für Bauten und bauliche Einrichtungen von 12 Jahren.
Nicht gefördert werden der Bau von Verwaltungsgebäuden,die Beschaffung von Kraftfahrzeugen und Geräten,die Unterhaltung von Gewässern und wasserwirtschaftlichen Anlagen,gewässerkundliche Daueraufgaben,institutionelle Förderungen,Grunderwerb zur Realisierung baulicher Anlagen, soweit er 10 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben übersteigt,einzelbetriebliche Maßnahmen und Investitionen.
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Jetzt Projekt prüfenKörperschaften des öffentlichen Rechts, einschließlich Gemeinden und Gemeindeverbänden
Förderbetrag: 20.000 € – 2.100.000 €. Förderquote: 70 %.
Fördergeber ist Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen. Quelle: foerderdatenbank.de.
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