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Förderprogramm Betreuung und Versorgung schwerstkranker Kinder, Jugendlicher und junger Erwachsener – Förderung in Niedersachsen

Fördergeber: Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung

Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 58 Tagen

Das Land Niedersachsen unterstützt Maßnahmen zur Verbesserung der Versorgung und Betreuung schwerstkranker junger Menschen bis zum vollendeten 20. Lebensjahr.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Kommune, Privatperson, Verband/Vereinigung, Öffentliche Einrichtung.

Was wird gefördert?

Das Land Niedersachsen unterstützt Sie bei Maßnahmen, die zur flächendeckenden Versorgung und Betreuung von schwerstkranken Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen bis zum vollendeten 20. Lebensjahr beitragen. Sie erhalten die Förderung für Maßnahmen zur Verbesserung der Versorgung und Betreuung schwerstkranker Kinder, Jugendlicher und junger Erwachsener, Maßnahmen zur Förderung oder Erhaltung der Fähigkeit der Familienangehörigen zur häuslichen Versorgung, Betreuung und Pflege, Maßnahmen in Einrichtungen und bei ambulanten Anbietern sowie Modellprojekte von innovativem Inhalt zur Weiterentwicklung der Versorgungsstrukturen, die Vernetzung von Angeboten, die einen nachhaltigen Bestand anstreben und erwarten lassen, eine qualifizierte Fortbildung von Krankenpflege- und Pflegekräften sowie von Angehörigen der Zielgruppe, bauliche und investive Maßnahmen zur Verbesserung der Versorgung und Betreuung.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 80 %.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die ihr Vorhaben in Niedersachsen umsetzen.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft, darunter die Versorgung und Betreuung von Personen bis zum Alter von 20 Jahren mit schwerwiegenden Erkrankungen oder Behinderungen.

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Häufige Fragen zu Förderprogramm Betreuung und Versorgung schwerstkranker Kinder, Jugendlicher und junger Erwachsener

Wer kann Förderprogramm Betreuung und Versorgung schwerstkranker Kinder, Jugendlicher und junger Erwachsener beantragen?

Kommune, Privatperson, Verband/Vereinigung, Öffentliche Einrichtung

Wie hoch ist die Förderung bei Förderprogramm Betreuung und Versorgung schwerstkranker Kinder, Jugendlicher und junger Erwachsener?

Förderquote: 80 %.

Wer ist Fördergeber von Förderprogramm Betreuung und Versorgung schwerstkranker Kinder, Jugendlicher und junger Erwachsener?

Fördergeber ist Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung. Quelle: foerderdatenbank.de.

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Auf einen Blick

Förderquote
80 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Niedersachsen