Fördergeber: Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung
Stand: Oktober 2026 · Zuletzt geprüft vor 150 Tagen
Das Land Niedersachsen unterstützt Maßnahmen zur Verbesserung der Versorgung und Betreuung schwerstkranker junger Menschen bis zum vollendeten 20. Lebensjahr.
Antragsberechtigt sind: Kommune, Privatperson, Verband/Vereinigung, Öffentliche Einrichtung.
Die Förderquote beträgt 80 %.
Fördergeber und Antragstelle: Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung.
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die ihr Vorhaben in Niedersachsen umsetzen.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Bei Ihrem Vorhaben muss es sich um die Versorgung und Betreuung von Personen bis zum Alter von 20 Jahren handeln, die eine schwerwiegende, auch chronische Erkrankung oder eine schwere körperliche, geistige oder seelische Behinderung aufweisen und hierdurch pflegebedürftig sind, rund um die Uhr Betreuung benötigen, eine eingeschränkte Lebenserwartung haben oder unmittelbar vom Tod bedroht sind.
Ihr Vorhaben muss dazu dienen, eine flächendeckende Versorgung sicherzustellen, oder die interdisziplinäre Zusammenarbeit in institutionalisierter Form verbessern.
Sie müssen fachlich geeignete Kräfte einsetzen.
Sie müssen vorrangig andere Leistungen von Bund, Land, Kommunen sowie Leistungen der Sozialversicherungsträger ausschöpfen.
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Jetzt Projekt prüfenKommune, Privatperson, Verband/Vereinigung, Öffentliche Einrichtung
Förderquote: 80 %.
Fördergeber ist Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung. Quelle: foerderdatenbank.de.
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