Förderprogramm Betreuung und Versorgung schwerstkranker Kinder, Jugendlicher und junger Erwachsener – Förderung in Niedersachsen
Fördergeber: Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung
Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 58 Tagen
Das Land Niedersachsen unterstützt Maßnahmen zur Verbesserung der Versorgung und Betreuung schwerstkranker junger Menschen bis zum vollendeten 20. Lebensjahr.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Kommune, Privatperson, Verband/Vereinigung, Öffentliche Einrichtung.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 80 %.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die ihr Vorhaben in Niedersachsen umsetzen.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft, darunter die Versorgung und Betreuung von Personen bis zum Alter von 20 Jahren mit schwerwiegenden Erkrankungen oder Behinderungen.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Förderprogramm Betreuung und Versorgung schwerstkranker Kinder, Jugendlicher und junger Erwachsener
Wer kann Förderprogramm Betreuung und Versorgung schwerstkranker Kinder, Jugendlicher und junger Erwachsener beantragen?
Kommune, Privatperson, Verband/Vereinigung, Öffentliche Einrichtung
Wie hoch ist die Förderung bei Förderprogramm Betreuung und Versorgung schwerstkranker Kinder, Jugendlicher und junger Erwachsener?
Förderquote: 80 %.
Wer ist Fördergeber von Förderprogramm Betreuung und Versorgung schwerstkranker Kinder, Jugendlicher und junger Erwachsener?
Fördergeber ist Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung. Quelle: foerderdatenbank.de.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderquote
- 80 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Niedersachsen