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Antrag möglichZuschuss

Förderprogramm Betreuung und Versorgung schwerstkranker Kinder, Jugendlicher und junger Erwachsener – Förderung in Niedersachsen

Fördergeber: Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung

Stand: Oktober 2026 · Zuletzt geprüft vor 150 Tagen

Das Land Niedersachsen unterstützt Maßnahmen zur Verbesserung der Versorgung und Betreuung schwerstkranker junger Menschen bis zum vollendeten 20. Lebensjahr.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Kommune, Privatperson, Verband/Vereinigung, Öffentliche Einrichtung.

Was wird gefördert?

Das Land Niedersachsen unterstützt Sie bei Maßnahmen, die zur flächendeckenden Versorgung und Betreuung von schwerstkranken Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen bis zum vollendeten 20. Lebensjahr beitragen. Sie erhalten die Förderung für Maßnahmen zur Verbesserung der Versorgung und Betreuung schwerstkranker Kinder, Jugendlicher und junger Erwachsener, Maßnahmen zur Förderung oder Erhaltung der Fähigkeit der Familienangehörigen zur häuslichen Versorgung, Betreuung und Pflege, Maßnahmen in Einrichtungen und bei ambulanten Anbietern sowie Modellprojekte von innovativem Inhalt zur Weiterentwicklung der Versorgungsstrukturen, die Vernetzung von Angeboten, die einen nachhaltigen Bestand anstreben und erwarten lassen, eine qualifizierte Fortbildung von Krankenpflege- und Pflegekräften sowie von Angehörigen der Zielgruppe, bauliche und investive Maßnahmen zur Verbesserung der Versorgung und Betreuung.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 80 %.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung.

Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die ihr Vorhaben in Niedersachsen umsetzen.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Bei Ihrem Vorhaben muss es sich um die Versorgung und Betreuung von Personen bis zum Alter von 20 Jahren handeln, die eine schwerwiegende, auch chronische Erkrankung oder eine schwere körperliche, geistige oder seelische Behinderung aufweisen und hierdurch pflegebedürftig sind, rund um die Uhr Betreuung benötigen, eine eingeschränkte Lebenserwartung haben oder unmittelbar vom Tod bedroht sind.

Ihr Vorhaben muss dazu dienen, eine flächendeckende Versorgung sicherzustellen, oder die interdisziplinäre Zusammenarbeit in institutionalisierter Form verbessern.

Sie müssen fachlich geeignete Kräfte einsetzen.

Sie müssen vorrangig andere Leistungen von Bund, Land, Kommunen sowie Leistungen der Sozialversicherungsträger ausschöpfen.

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Häufige Fragen zu Förderprogramm Betreuung und Versorgung schwerstkranker Kinder, Jugendlicher und junger Erwachsener

Wer kann Förderprogramm Betreuung und Versorgung schwerstkranker Kinder, Jugendlicher und junger Erwachsener beantragen?

Kommune, Privatperson, Verband/Vereinigung, Öffentliche Einrichtung

Wie hoch ist die Förderung bei Förderprogramm Betreuung und Versorgung schwerstkranker Kinder, Jugendlicher und junger Erwachsener?

Förderquote: 80 %.

Wer ist Fördergeber von Förderprogramm Betreuung und Versorgung schwerstkranker Kinder, Jugendlicher und junger Erwachsener?

Fördergeber ist Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel Niedersachsen
  • → Fördermittel für Vereine
  • → Übernahme und Einstellung von Auszubildenden aus Insolvenzbetrieben
  • → Förderung der Zukunftsfähigkeit niedersächsischer Regionen
  • → Förderung überbetrieblicher Berufsbildungsstätten (ÜBS)

Auf einen Blick

Förderquote
80 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Niedersachsen

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