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Antrag möglichZuschuss

Förderprogramm Beratung kleiner und mittlerer Unternehmen – Förderung in Bremen

Fördergeber: Senator für Wirtschaft und Häfen Bremen

Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 23 Tagen

Wenn Sie im Land Bremen ein Unternehmen gründen oder übernehmen oder sich in Ihrem bestehenden Unternehmen beraten lassen wollen, dann können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss zu den externen Beratungskosten erhalten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Unternehmen, Existenzgründer/in.

Was wird gefördert?

Das Land Bremen unterstützt Sie als kleines oder mittleres Unternehmen oder bei Existenzgründung mit einem Zuschuss für eine Unternehmensberatung. Es werden allgemeine Beratungen sowie solche zur Existenzgründung oder Betriebsübernahme gefördert. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss zu den Beratungskosten. Die Höhe des Zuschusses beträgt bei allgemeinen Beratungen bis zu 50 Prozent der Beratungskosten bis zu einem Tagessatz von maximal EUR 700,00, höchstens jedoch EUR 7.000 je Antragsteller oder Antragstellerin, bei Existenzgründungsberatungen bis zu 80 Prozent der Beratungskosten bis zu einem Tagessatz von maximal EUR 700, höchstens jedoch EUR 2.800 je Antragsteller beziehungsweise Antragstellerin. Sie stellen Ihren Antrag vor Beginn Ihrer Beratung beim Starthaus Bremen und Bremerhaven.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 50 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 7.000 €.

Frist und Status

Antrag vor Beginn der Beratung stellen

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Senator für Wirtschaft und Häfen Bremen.

Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind bei allgemeinen Beratungen kleine oder mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft gemäß KMU -Definition der EU und Freiberuflerinnen und Freiberufler in einem wirtschaftsnahen Beruf, bei Existenzgründungs- beziehungsweise Betriebsübernahmeberatung natürliche Personen, die sich durch Unternehmensgründung, -übernahme oder tätige Beteiligung selbstständig machen wollen.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Sie können den Zuschuss nur für Beratungen erhalten, die von selbstständigen Beraterinnen oder Beratern oder Beratungsunternehmen durchgeführt werden.

Diese müssen über die erforderlichen Qualifikationen und Erfahrungen verfügen.

Sie müssen Ihren Antrag auf Förderung stellen, bevor Sie die Beraterin oder den Berater oder das Beratungsunternehmen beauftragen.

Für Beratungen, die dem öffentlichen Interesse entgegenstehen oder bereits von anderer Seite gefördert werden, erhalten Sie keinen Zuschuss.

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Häufige Fragen zu Förderprogramm Beratung kleiner und mittlerer Unternehmen

Wer kann Förderprogramm Beratung kleiner und mittlerer Unternehmen beantragen?

Unternehmen, Existenzgründer/in

Wie hoch ist die Förderung bei Förderprogramm Beratung kleiner und mittlerer Unternehmen?

Förderbetrag: bis 7.000 €. Förderquote: 50 %.

Bis wann kann man Förderprogramm Beratung kleiner und mittlerer Unternehmen beantragen?

Antrag vor Beginn der Beratung stellen

Wer ist Fördergeber von Förderprogramm Beratung kleiner und mittlerer Unternehmen?

Fördergeber ist Senator für Wirtschaft und Häfen Bremen. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel Bremen
  • → Fördermittel für Unternehmen
  • → Beteiligungsgarantien der Bürgschaftsbank Bremen
  • → Mietwohnraumförderung
  • → Förderung der überbetrieblichen Ausbildung im Handwerk

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 7.000 €
Förderquote
50 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Bremen

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