Förderprogramm Beratung kleiner und mittlerer Unternehmen – Förderung in Bremen
Fördergeber: Senator für Wirtschaft und Häfen Bremen
Stand: September 2026 · Zuletzt geprüft vor 104 Tagen
Wenn Sie im Land Bremen ein Unternehmen gründen oder übernehmen oder sich in Ihrem bestehenden Unternehmen beraten lassen wollen, dann können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss zu den externen Beratungskosten erhalten.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Unternehmen, Existenzgründer/in.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 50 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 7.000 €.
Frist und Status
Antrag vor Beginn der Beratung stellen
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Senator für Wirtschaft und Häfen Bremen.
Quelle und Lizenz
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind bei allgemeinen Beratungen kleine oder mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft gemäß KMU -Definition der EU und Freiberuflerinnen und Freiberufler in einem wirtschaftsnahen Beruf, bei Existenzgründungs- beziehungsweise Betriebsübernahmeberatung natürliche Personen, die sich durch Unternehmensgründung, -übernahme oder tätige Beteiligung selbstständig machen wollen.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Sie können den Zuschuss nur für Beratungen erhalten, die von selbstständigen Beraterinnen oder Beratern oder Beratungsunternehmen durchgeführt werden.
Diese müssen über die erforderlichen Qualifikationen und Erfahrungen verfügen.
Sie müssen Ihren Antrag auf Förderung stellen, bevor Sie die Beraterin oder den Berater oder das Beratungsunternehmen beauftragen.
Für Beratungen, die dem öffentlichen Interesse entgegenstehen oder bereits von anderer Seite gefördert werden, erhalten Sie keinen Zuschuss.
Antragsentwurf für dieses Programm
Wir schreiben euch einen Entwurf für „Förderprogramm Beratung kleiner und mittlerer Unternehmen"
Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.
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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.
Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Förderprogramm Beratung kleiner und mittlerer Unternehmen
Wer kann Förderprogramm Beratung kleiner und mittlerer Unternehmen beantragen?
Unternehmen, Existenzgründer/in
Wie hoch ist die Förderung bei Förderprogramm Beratung kleiner und mittlerer Unternehmen?
Förderbetrag: bis 7.000 €. Förderquote: 50 %.
Bis wann kann man Förderprogramm Beratung kleiner und mittlerer Unternehmen beantragen?
Antrag vor Beginn der Beratung stellen
Wer ist Fördergeber von Förderprogramm Beratung kleiner und mittlerer Unternehmen?
Fördergeber ist Senator für Wirtschaft und Häfen Bremen. Quelle: foerderdatenbank.de.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 7.000 €
- Förderquote
- 50 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Bremen