Fördergeber: Thüringer Aufbaubank (TAB)
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Wenn Sie als Einrichtung im Bereich Abwasser in die Gewässergüte investieren wollen, können Sie unter bestimmten Bedingungen einen Zuschuss erhalten.
Antragsberechtigt sind: Kommune, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung.
Die Förderquote beträgt 100 %. Der Förderbetrag liegt bei 1.500 € – 7.700 €.
Anträge müssen mindestens 8 Wochen vor Beginn der Maßnahme eingereicht werden.
Fördergeber und Antragstelle: Thüringer Aufbaubank (TAB).
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Antragsberechtigt sind je nach Art des Vorhabens Körperschaften des öffentlichen Rechtes, insbesondere Gemeinden, Zweckverbände, Wasser- und Bodenverbände,die Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.V.
(DWA) des Landesverbandes Sachsen/Thüringen sowiesonstige juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechtes.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Für Pilotanlagen müssen Sie wasserrechtliche Genehmigungen und geprüfte Vorplanungsunterlagen vorlegen.Für Pilotprojekte sowie für Erfahrungsaustausche, Schulungen und Seminare innerhalb der Kläranlagen- und Kanalnachbarschaften reichen Sie Konzepte ein.Bei der Ausbildung von Personal legen Sie den Ausbildungsbedarf und die Perspektiven für die Weiterbeschäftigung nach Ausbildungsabschluss bei der Antragstellung dar.Pilotanlagen und Pilotprojekte müssen vom zuständigen Ministerium befürwortet werden.
Sie holen die fachliche Entscheidung vor Antragstellung ein.
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Jetzt Projekt prüfenKommune, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung
Förderbetrag: 1.500 € – 7.700 €. Förderquote: 100 %.
Anträge müssen mindestens 8 Wochen vor Beginn der Maßnahme eingereicht werden.
Fördergeber ist Thüringer Aufbaubank (TAB). Quelle: foerderdatenbank.de.
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