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Antrag möglichZuschuss

Förderprogramm Arbeit Inklusiv – Förderung in Baden-Württemberg

Fördergeber: Land Baden-Württemberg

Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Wenn Sie als Arbeitgeberin und Arbeitgeber schwerbehinderten Menschen die Teilhabe am allgemeinen Arbeitsmarkt ermöglichen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Arbeitgeber, die schwerbehinderten und wesentlich behinderten Menschen Arbeitsplätze zur Verfügung stellen..

Was wird gefördert?

Das Land Baden-Württemberg fördert vollumfänglich sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse zwischen Ihnen als Arbeitgeberin und Arbeitgeber und schwerbehinderten und wesentlich behinderten Menschen durch Gewährung von ergänzenden Lohnkostenzuschüssen. Darüber hinaus werden sozialversicherungsrechtlich eingeschränkte Arbeitsverhältnisse mit besonders betroffenen schwerbehinderten Menschen im Rahmen der Eingliederungshilfe zum Budget für Arbeit unterstützt. Sie erhalten die Förderung als Lohnkostenzuschuss. Die Höhe des ergänzenden Lohnkostenzuschusses beträgt je nach Art des Arbeitsverhältnisses und der Beschäftigungsdauer zwischen 30 Prozent und 70 Prozent Ihrer Bruttogehaltsaufwendungen. Stellen Sie bitte Ihren Antrag vor Beginn des Beschäftigungsverhältnisses über die örtlichen Integrationsfachdienste.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 30 %.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Land Baden-Württemberg.

Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber mit Sitz beziehungsweise Dienststelle in Baden-Württemberg, die schwerbehinderten und wesentlich behinderten Menschen individuell geeignete Arbeitsplätze zur Verfügung stellen.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Zur Zielgruppen gehören wesentlich behinderte Menschen nach § 155 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX),seelisch wesentlich behinderte Menschen ohne Anerkennung der Schwerbehinderteneigenschaft sowieim Rahmen der Eingliederungshilfe zum Budget für Arbeit auch schwerbehinderte Menschen, die Anspruch auf Leistungen im Arbeitsbereich einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) nach § 58 SGB IX haben.

Die Förderung ergänzt vorrangige gesetzliche Leistungen zur Förderung von schwerbehinderter Menschen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt.Es muss sich um ein Arbeitsverhältnis mit einem Beschäftigungsumfang von mindestens 15 Wochenstunden (in Inklusionsunternehmen mindestens 12 Wochenstunden) handeln.Darüber hinaus gelten weitere spezifische Vorgaben.

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Häufige Fragen zu Förderprogramm Arbeit Inklusiv

Wer kann Förderprogramm Arbeit Inklusiv beantragen?

Arbeitgeber, die schwerbehinderten und wesentlich behinderten Menschen Arbeitsplätze zur Verfügung stellen.

Wie hoch ist die Förderung bei Förderprogramm Arbeit Inklusiv?

Förderquote: 30 %.

Wer ist Fördergeber von Förderprogramm Arbeit Inklusiv?

Fördergeber ist Land Baden-Württemberg. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel Baden-Württemberg
  • → Fördermittel für Unternehmen
  • → Förderung einer zukunftsfähigen Regionalentwicklung durch Innovationssysteme und Nachhaltigkeit (EFRE – RegioInn2030)
  • → Bauen und Wohnen Eigentumsfinanzierung BW – Z15-Darlehen (Basisförderung)
  • → Bauen und Wohnen Eigentumsfinanzierung BW – Z15-Darlehen

Auf einen Blick

Förderquote
30 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Baden-Württemberg

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