Fördergeber: Land Baden-Württemberg
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Wenn Sie als Arbeitgeberin und Arbeitgeber schwerbehinderten Menschen die Teilhabe am allgemeinen Arbeitsmarkt ermöglichen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Antragsberechtigt sind: Arbeitgeber, die schwerbehinderten und wesentlich behinderten Menschen Arbeitsplätze zur Verfügung stellen..
Die Förderquote beträgt 30 %.
Fördergeber und Antragstelle: Land Baden-Württemberg.
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Antragsberechtigt sind Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber mit Sitz beziehungsweise Dienststelle in Baden-Württemberg, die schwerbehinderten und wesentlich behinderten Menschen individuell geeignete Arbeitsplätze zur Verfügung stellen.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Zur Zielgruppen gehören wesentlich behinderte Menschen nach § 155 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX),seelisch wesentlich behinderte Menschen ohne Anerkennung der Schwerbehinderteneigenschaft sowieim Rahmen der Eingliederungshilfe zum Budget für Arbeit auch schwerbehinderte Menschen, die Anspruch auf Leistungen im Arbeitsbereich einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) nach § 58 SGB IX haben.
Die Förderung ergänzt vorrangige gesetzliche Leistungen zur Förderung von schwerbehinderter Menschen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt.Es muss sich um ein Arbeitsverhältnis mit einem Beschäftigungsumfang von mindestens 15 Wochenstunden (in Inklusionsunternehmen mindestens 12 Wochenstunden) handeln.Darüber hinaus gelten weitere spezifische Vorgaben.
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Jetzt Projekt prüfenArbeitgeber, die schwerbehinderten und wesentlich behinderten Menschen Arbeitsplätze zur Verfügung stellen.
Förderquote: 30 %.
Fördergeber ist Land Baden-Württemberg. Quelle: foerderdatenbank.de.
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