Fördergeber: Freistaat Bayern
Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 69 Tagen
Wenn Sie als landwirtschaftlicher Betrieb in Maßnahmen für eine umweltschonende und nachhaltige Bewirtschaftung der Kulturlandschaft investieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Zuschüsse oder jährliche Zahlungen erhalten.
Antragsberechtigt sind: Unternehmen, Verband/Vereinigung.
Antragstellung vor Beginn der Maßnahme
Fördergeber und Antragstelle: Freistaat Bayern.
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Antragsberechtigt sind je nach Vorhaben Inhaberinnen und Inhaber von landwirtschaftlichen Betrieben mit Hofstelle, die eine landwirtschaftlich genutzte Fläche (LF) von mindestens 3 Hektar selbst bewirtschaften, Gartenbau- und Sonderkulturbetriebe auch unter 3 Hektar LF, Weinbaubetriebe, Alm- und Weidegenossenschaften sowie Landschaftspflegeverbände.
Bei Maßnahmen des Vertragsnaturschutzprogramms inklusive Erschwernisausgleich (VNP) sind darüber hinaus je nach Vorhaben antragsberechtigt: Landwirtinnen und Landwirte, Zusammenschlüsse von Landwirtinnen und Landwirten, sonstige Landbewirtschafterinnen und Landbewirtschafter einschließlich Jagdgenossenschaften sowie anerkannte Naturschutzvereine, auch wenn sie im Einzelfall weniger als 3 ha (mindestens jedoch 0,1 ha) landwirtschaftlich nutzbare Fläche bewirtschaften, sonstige Landbewirtschafterinnen und Landbewirtschafter einschließlich deren Zusammenschlüsse (einschließlich Jagdgenossenschaften, anerkannte Naturschutzvereine, Landschaftspflegeverbände sowie andere Verbände/Vereine).
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Wenn Sie Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen auf Einzelflächen durchführen, müssen diese Flächen in Bayern liegen.
Der Bewilligungs- und Verpflichtungszeitraum beginnt am 1.1.
des ersten Verpflichtungsjahres und endet zum 31.12.
des letzten Verpflichtungsjahres, unabhängig vom Datum der Antragstellung.
Je nach Art Ihres Vorhabens beträgt der Bewilligungs- und Verpflichtungszeitraum 2 oder 5 Kalenderjahre.
Darüber hinaus muss Ihr Vorhaben weitere programmspezifische Voraussetzungen erfülllen.
Von der Förderung sind öffentlich-rechtliche Gebietskörperschaften, beispielsweise Landkreise und Gemeinden, und Teilnehmergemeinschaften ausgeschlossen.
Antragsentwurf für dieses Programm
Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.
0/500 Zeichen
Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an.
Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Förderprogramm Agrarumwelt-, Klima- und Tierschutzmaßnahmen (AUKM) zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.
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Antragstellung vor Beginn der Maßnahme
Fördergeber ist Freistaat Bayern. Quelle: foerderdatenbank.de.
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