FÖRDERBASE
FörderprogrammeFunktionen & PreiseSchnellcheckÜber das ProjektBlog
AnmeldenKostenlos starten →
FÖRDERBASE

KI-gestützte Fördermittelsuche für Vereine, Kommunen und Unternehmen in ganz Deutschland – mit automatischem Matching und Antragsvorbereitung.

info@foerderbase.de

Plattform

  • Startseite
  • Funktionen & Preise
  • Über das Projekt
  • Förderprogramme
  • KI-Matching
  • Blog & Ratgeber
  • FAQ
  • Kontakt
  • Partner
  • Kooperation Vereinsplaner
  • Fördermittel Vereine
  • Fördermittel Unternehmen
  • Fördermittel Kommunen

Regionen

  • Baden-Württemberg
  • Bayern
  • Berlin
  • Brandenburg
  • Bremen
  • Hamburg
  • Hessen
  • Mecklenburg-Vorpommern
  • Niedersachsen
  • Nordrhein-Westfalen
  • Rheinland-Pfalz
  • Saarland
  • Sachsen
  • Sachsen-Anhalt
  • Schleswig-Holstein
  • Thüringen
  • Alle Programme →
  • Bestand & Zahlen

© 2026 FörderBase – KI-gestützte Fördermittelsuche für Deutschland

AGBImpressumDatenschutz
  1. Start
  2. /Förderprogramme
  3. /Fördermittel Bayern
  4. /Förderprogramm Agrarumwelt-, Klima- und Tierschutzmaßnahmen (AUKM)
Antrag möglichZuschuss

Förderprogramm Agrarumwelt-, Klima- und Tierschutzmaßnahmen (AUKM) – Förderung in Bayern

Fördergeber: Freistaat Bayern

Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 69 Tagen

Wenn Sie als landwirtschaftlicher Betrieb in Maßnahmen für eine umweltschonende und nachhaltige Bewirtschaftung der Kulturlandschaft investieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Zuschüsse oder jährliche Zahlungen erhalten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Unternehmen, Verband/Vereinigung.

Was wird gefördert?

Der Freistaat Bayern unterstützt Sie bei der Finanzierung von Maßnahmen, die zur nachhaltigen, umweltschonenden Bewirtschaftung der Kulturlandschaft beitragen. Die Förderung erfolgt im Rahmen des Kulturlandschaftsprogramms (KULAP) und ökologischen Landbaus, des Vertragsnaturschutzprogramms inklusive Erschwernisausgleich (VNP) und der moorbodenschonenden Bewirtschaftung („Moorbauernprogramm“). Sie erhalten die Förderung für Maßnahmen innerhalb Ihres Gesamtbetriebs, innerhalb eines Betriebszweigs, für Maßnahmen auf Einzelflächen und in der Tierhaltung zur Umstellung beziehungsweise Beibehaltung der Bewirtschaftung Ihres gesamten Betriebs nach den Kriterien des ökologischen Landbaus. Darüber hinaus erhalten Sie die Förderung für freiwillige Aktivitäten zum Klima-, Boden- und Wasserschutz, zur Förderung der Biodiversität, zur Sicherung und Entwicklung ökologisch wertvoller Lebensräume und der Lebensgrundlagen wild lebender Tierarten und wild wachsender Pflanzenarten, zum Erhalt historischer Kulturlandschaften und Landschaftsteilen von besonders charakteristischer Eigenart. Sie erhalten die Förderung je nach Vorhaben als jährliche Zahlung für den jeweiligen Bewilligungs- und Verpflichtungszeitraum oder in Form eines Zuschusses. Die Höhe der Förderung hängt von der Art Ihrer Maßnahme ab. Reichen Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der Maßnahme ausschließlich online über das iBALIS-Serviceportal zu festgelegten Terminen beim zuständigen Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) ein.

Frist und Status

Antragstellung vor Beginn der Maßnahme

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Freistaat Bayern.

Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind je nach Vorhaben Inhaberinnen und Inhaber von landwirtschaftlichen Betrieben mit Hofstelle, die eine landwirtschaftlich genutzte Fläche (LF) von mindestens 3 Hektar selbst bewirtschaften, Gartenbau- und Sonderkulturbetriebe auch unter 3 Hektar LF, Weinbaubetriebe, Alm- und Weidegenossenschaften sowie Landschaftspflegeverbände.

Bei Maßnahmen des Vertragsnaturschutzprogramms inklusive Erschwernisausgleich (VNP) sind darüber hinaus je nach Vorhaben antragsberechtigt: Landwirtinnen und Landwirte, Zusammenschlüsse von Landwirtinnen und Landwirten, sonstige Landbewirtschafterinnen und Landbewirtschafter einschließlich Jagdgenossenschaften sowie anerkannte Naturschutzvereine, auch wenn sie im Einzelfall weniger als 3 ha (mindestens jedoch 0,1 ha) landwirtschaftlich nutzbare Fläche bewirtschaften, sonstige Landbewirtschafterinnen und Landbewirtschafter einschließlich deren Zusammenschlüsse (einschließlich Jagdgenossenschaften, anerkannte Naturschutzvereine, Landschaftspflegeverbände sowie andere Verbände/Vereine).

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Wenn Sie Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen auf Einzelflächen durchführen, müssen diese Flächen in Bayern liegen.

Der Bewilligungs- und Verpflichtungszeitraum beginnt am 1.1.

des ersten Verpflichtungsjahres und endet zum 31.12.

des letzten Verpflichtungsjahres, unabhängig vom Datum der Antragstellung.

Je nach Art Ihres Vorhabens beträgt der Bewilligungs- und Verpflichtungszeitraum 2 oder 5 Kalenderjahre.

Darüber hinaus muss Ihr Vorhaben weitere programmspezifische Voraussetzungen erfülllen.

Von der Förderung sind öffentlich-rechtliche Gebietskörperschaften, beispielsweise Landkreise und Gemeinden, und Teilnehmergemeinschaften ausgeschlossen.

Antragsentwurf für dieses Programm

Wir schreiben euch einen Entwurf für „Förderprogramm Agrarumwelt-, Klima- und Tierschutzmaßnahmen (AUKM)"

Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

0/500 Zeichen

Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an.

Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?

Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Förderprogramm Agrarumwelt-, Klima- und Tierschutzmaßnahmen (AUKM) zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.

Jetzt Projekt prüfen

Häufige Fragen zu Förderprogramm Agrarumwelt-, Klima- und Tierschutzmaßnahmen (AUKM)

Wer kann Förderprogramm Agrarumwelt-, Klima- und Tierschutzmaßnahmen (AUKM) beantragen?

Unternehmen, Verband/Vereinigung

Bis wann kann man Förderprogramm Agrarumwelt-, Klima- und Tierschutzmaßnahmen (AUKM) beantragen?

Antragstellung vor Beginn der Maßnahme

Wer ist Fördergeber von Förderprogramm Agrarumwelt-, Klima- und Tierschutzmaßnahmen (AUKM)?

Fördergeber ist Freistaat Bayern. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel Bayern
  • → Fördermittel für Vereine
  • → Gründungskredit Smart
  • → Wachstumsfonds Bayern 2
  • → Bayerisches Energiekreditprogramm / Energiekredit Regenerativ

Auf einen Blick

Förderart
Zuschuss
Förderregion
Bayern

Programm im Blick behalten

Merken & passende Alternativen finden

Kostenloses Konto: Programme merken, Fristen im Überblick und passende Alternativen für Ihr Vorhaben.

Welche Programme passen noch? Schnellcheck starten →
Zur Quelle