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Fördermittel des Landessportbunds Berlin – Förderung in Berlin

Fördergeber: Landessportbund Berlin

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 14 Tagen

Um Fördermittel des Landessportbunds Berlin in Anspruch zu nehmen, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Mitglieder des Landessportbunds Berlin.

Was wird gefördert?

Um Fördermittel des Landessportbunds Berlin in Anspruch zu nehmen, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein: Mitgliedschaft im Landessportbund Berlin (unmittelbares oder mittelbares Mitglied), sportliche Förderungswürdigkeit, bestätigt durch die zuständige Senatsverwaltung, Nachweis der Gemeinnützigkeit durch einen gültigen Körperschaftssteuer-Freistellungsbescheid mit dem Zweck „Förderung des Sports“, Kinderschutzsiegel des LSB, Erhebung zeitgemäßer Vereinsbeiträge, Registrierung in der Transparenzdatenbank des Landes Berlin, ordnungsgemäße Geschäftsführung und Nachweis der bestimmungsgemäßen Verwendung der Mittel.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Landessportbund Berlin.

Voraussetzungen

Mitgliedschaft im Landessportbund Berlin, sportliche Förderungswürdigkeit, Nachweis der Gemeinnützigkeit, Kinderschutzsiegel, zeitgemäße Vereinsbeiträge, Registrierung in der Transparenzdatenbank, ordnungsgemäße Geschäftsführung.

Erforderliche Unterlagen

  • Mitgliedsnachweis,Bestätigung der sportlichen Förderungswürdigkeit,Körperschaftssteuer-Freistellungsbescheid,Nachweis des Kinderschutzsiegels,Nachweis der Vereinsbeiträge,Registrierung in der Transparenzdatenbank

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Häufige Fragen zu Fördermittel des Landessportbunds Berlin

Wer kann Fördermittel des Landessportbunds Berlin beantragen?

Mitglieder des Landessportbunds Berlin

Wer ist Fördergeber von Fördermittel des Landessportbunds Berlin?

Fördergeber ist Landessportbund Berlin. Quelle: lsb_berlin.

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Förderart
Zuschuss
Förderregion
Berlin