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Fördermittel des Landessportbunds Berlin – Förderung in Berlin

Fördergeber: Landessportbund Berlin

Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 9 Tagen

Fördermittel für Sportvereine und -verbände in Berlin, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen müssen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Sportvereine und -verbände in Berlin.

Was wird gefördert?

Um Fördermittel des Landessportbunds Berlin in Anspruch zu nehmen, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein: Mitgliedschaft im Landessportbund Berlin, sportliche Förderungswürdigkeit, Nachweis der Gemeinnützigkeit, Kinderschutzsiegel des LSB, Erhebung zeitgemäßer Vereinsbeiträge, Registrierung in der Transparenzdatenbank des Landes Berlin, ordnungsgemäße Geschäftsführung und Nachweis der Mittelverwendung. Ab 2026 bzw. 2027 benötigen Berliner Sportvereine und -verbände das LSB-Kinderschutzsiegel, um Fördermittel zu erhalten.

Frist und Status

Fristen des Fördermittelgebers müssen eingehalten werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Landessportbund Berlin.

Voraussetzungen

Mitgliedschaft im Landessportbund Berlin, sportliche Förderungswürdigkeit, Nachweis der Gemeinnützigkeit, Kinderschutzsiegel des LSB, ordnungsgemäße Geschäftsführung.

Erforderliche Unterlagen

  • Körperschaftssteuer-Freistellungsbescheid,Nachweis der Mitgliedschaft,Kinderschutzsiegel

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Häufige Fragen zu Fördermittel des Landessportbunds Berlin

Wer kann Fördermittel des Landessportbunds Berlin beantragen?

Sportvereine und -verbände in Berlin

Bis wann kann man Fördermittel des Landessportbunds Berlin beantragen?

Fristen des Fördermittelgebers müssen eingehalten werden.

Wer ist Fördergeber von Fördermittel des Landessportbunds Berlin?

Fördergeber ist Landessportbund Berlin. Quelle: lsb_berlin.

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Zuschuss
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Berlin