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Förderfonds Chancengerechtigkeit – Förderung in Bundesweit

Fördergeber: Stiftung Bildung

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 1 Tagen

Wege in eine vielfältige, gerechte und inklusive Gesellschaft

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Vereine, Initiativen, gemeinnützige Organisationen.

Was wird gefördert?

Der Förderfonds Chancengerechtigkeit ist eine Initiative der Spendenorganisation Stiftung Bildung gemeinsam mit der Anke und Dr. Uwe Schäkel Stiftung. Mit dem Förderfonds Chancengerechtigkeit soll sich gemeinsam mit ehrenamtlich Engagierten, Erziehern und Erzieherinnen, Lehrkräften, Kindern, Eltern, Jugendlichen und allen Aktiven auf den Weg gemacht werden, um das Potenzial von Kindergärten und Schulen auszuschöpfen, um alle Kinder und Jugendlichen individuell auf ihrem Lebensweg bestmöglich zu begleiten und zu unterstützen. Die Projektideen von Kindern und Jugendlichen, Lehrkräften, Erziehern und Erzieherinnen, Sozialpädagogen und Sozialpädagoginnen und ehrenamtlich Engagierten können über ihren jeweiligen Kita- oder Schulförderverein eingereicht werden. Projekte werden in einer Höhe von 500 bis 5.000 Euro unterstützt. Allgemeine Förderkriterien der Stiftung Bildung Partizipation: Die Planung und Umsetzung des Projekts soll möglichst partizipativ gestaltet sein, die Kinder und Jugendlichen sollen also Eigeninitiative zeigen und an der konkreten Ausgestaltung des Projekts teilhaben können. Es geht darum, die jungen Menschen von Anfang an aktiv zu beteiligen. Vielfalt & Inklusion : Die Planung und Umsetzung des Projekts soll möglichst inklusiv gestaltet sein. Dabei sollen alle projektbeteiligten Kinder und Jugendlichen mit ihren spezifischen Fähigkeiten, Ressourcen und Bedürfnissen wertgeschätzt und mit einbezogen werden. Nachhaltigkeit : Das Projekt soll möglichst auch nach unserer Anschubfinanzierung verstetigt und weitergeführt werden, also nachhaltig wirken. Außerdem fördert die Stiftung Bildung besonders gerne Projekte, die ressourcenschonende Materialien verwenden.

Förderfondsspezifische Kriterien:

  • Förderung von Verantwortungsbewusstsein, Eigeninitiative und Teamfähigkeit
  • Vermitteln von Selbstwirksamkeitserfahrung
  • Bewusstseinsentwicklung der Kinder und Jugendlichen für die Bedeutung von chancengerechter Bildung
  • Transfer von Projekten/Verhaltensweisen für eine chancengerechte Bildung in den (Schul-)alltag der teilnehmenden Kinder und Jugendlichen

Weitere Informationen

  • Zum Programm
  • • Auswahlkriterien Förderfonds

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt bis zu 100 %. Der Förderbetrag liegt bei 500 € – 5.000 €.

Frist und Status

Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich. Fortlaufende Förderung

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Stiftung Bildung.

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Häufige Fragen zu Förderfonds Chancengerechtigkeit

Wer kann Förderfonds Chancengerechtigkeit beantragen?

Vereine, Initiativen, gemeinnützige Organisationen

Wie hoch ist die Förderung bei Förderfonds Chancengerechtigkeit?

Förderbetrag: 500 € – 5.000 €.

Bis wann kann man Förderfonds Chancengerechtigkeit beantragen?

Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.

Wer ist Fördergeber von Förderfonds Chancengerechtigkeit?

Fördergeber ist Stiftung Bildung. Quelle: dsee.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
500 € – 5.000 €
Förderquote
bis zu 100 %
Förderart
Soziales
Förderregion
Bundesweit