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Landwirtschaft – Wachstum – Förderung in Bundesweit

Fördergeber: L-Bank

Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 3 Tagen

Förderdarlehen für landwirtschaftliche Betriebe zur Finanzierung von Investitionen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Landwirtschaftliche Betriebe, Gartenbau, Weinbau.

Was wird gefördert?

Als landwirtschaftlicher Betrieb erhalten Sie Förderdarlehen, um Maßnahmen zu finanzieren, die die Produktionskosten senken oder die Produktions- und Arbeitsbedingungen verbessern. Für Junglandwirte bis 41 Jahre sind die Sollzinssätze der Darlehen besonders günstig. Der Zinsbonus Klimabilanz wird für Betriebe gewährt, die ihre Treibhausgas-Emissionen in einer Klimabilanz erfasst haben.

Fördersatz und Höhe

Der Förderbetrag liegt bei 5.000 € – 25.000.000 €.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: L-Bank.

Voraussetzungen

Betrieb im Bereich Landwirtschaft, Gartenbau oder Weinbau; kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) nach EU-Definition; Junglandwirte bis 41 Jahre erhalten Zinsbonus.

Antragsentwurf für dieses Programm

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Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.

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Häufige Fragen zu Landwirtschaft – Wachstum

Wer kann Landwirtschaft – Wachstum beantragen?

Landwirtschaftliche Betriebe, Gartenbau, Weinbau

Wie hoch ist die Förderung bei Landwirtschaft – Wachstum?

Förderbetrag: 5.000 € – 25.000.000 €.

Wer ist Fördergeber von Landwirtschaft – Wachstum?

Fördergeber ist L-Bank. Quelle: lbank.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
5.000 € – 25.000.000 €
Förderart
Darlehen
Förderregion
Bundesweit