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Förderdarlehen Landwirtschaft – Wachstum – Förderung in Bundesweit

Fördergeber: L-Bank

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Förderdarlehen für landwirtschaftliche Betriebe zur Finanzierung von Investitionen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Landwirtschaftliche Betriebe, Gartenbau, Weinbau.

Was wird gefördert?

Als landwirtschaftlicher Betrieb erhalten Sie Förderdarlehen, um Maßnahmen zu finanzieren, die die Produktionskosten senken oder die Produktions- und Arbeitsbedingungen verbessern. Für Junglandwirte bis 41 Jahre sind die Sollzinssätze der Darlehen besonders günstig. Das Programm fördert Bau, Erwerb und Modernisierung von Wirtschafts- und Wohngebäuden sowie technische Anlagen und Maschinen. Der Erwerb von Flächen wird nur zu beihilfefreien Konditionen gefördert.

Fördersatz und Höhe

Der Förderbetrag liegt bei 5.000 € – 25.000.000 €.

Frist und Status

Anträge können jederzeit gestellt werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: L-Bank.

Voraussetzungen

Betrieb im Bereich Landwirtschaft, Gartenbau oder Weinbau; kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) nach EU-Definition.

Erforderliche Unterlagen

  • Unternehmensnachweis,Klimabilanz (falls vorhanden),Investitionsplan

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Häufige Fragen zu Förderdarlehen Landwirtschaft – Wachstum

Wer kann Förderdarlehen Landwirtschaft – Wachstum beantragen?

Landwirtschaftliche Betriebe, Gartenbau, Weinbau

Wie hoch ist die Förderung bei Förderdarlehen Landwirtschaft – Wachstum?

Förderbetrag: 5.000 € – 25.000.000 €.

Bis wann kann man Förderdarlehen Landwirtschaft – Wachstum beantragen?

Anträge können jederzeit gestellt werden.

Wer ist Fördergeber von Förderdarlehen Landwirtschaft – Wachstum?

Fördergeber ist L-Bank. Quelle: lbank.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
5.000 € – 25.000.000 €
Förderart
Darlehen
Förderregion
Bundesweit