Fördergeber: Land Niedersachsen
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 3 Tagen
Die Förderung unterstützt Projekte zur Qualifizierung, Stabilisierung und Betreuung von Langzeitarbeitslosen und Arbeitsuchenden in Niedersachsen.
Antragsberechtigt sind: Bildungsträger in der Rechtsform einer juristischen Person des öffentlichen oder privaten Rechts und Personengesellschaften mit Betriebsstätte in Niedersachsen.
Die Förderquote beträgt 70 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 500.000 €.
Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2026. Anträge müssen mindestens zwei Monate vor Projektbeginn eingereicht werden.
Fördergeber und Antragstelle: Land Niedersachsen.
Förderfähig sind Personalausgaben und pauschalierte Ausgaben für Teilnehmende sowie eine Restkostenpauschale i.
H.
v.
36 % der Personalausgaben.
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Jetzt Projekt prüfenBildungsträger in der Rechtsform einer juristischen Person des öffentlichen oder privaten Rechts und Personengesellschaften mit Betriebsstätte in Niedersachsen
Förderbetrag: bis 500.000 €. Förderquote: 70 %.
Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2026. Anträge müssen mindestens zwei Monate vor Projektbeginn eingereicht werden.
Fördergeber ist Land Niedersachsen. Quelle: nbank.
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