Fördergeber: NBank
Stand: Oktober 2026 · Zuletzt geprüft vor 96 Tagen
Ziel der Förderung ist die Schaffung neuer und alternativer Angebote im ÖPNV in Pendler- und Verflechtungsräumen.
Antragsberechtigt sind: Aufgabenträger für den ÖPNV, Landkreise, kreisfreie Städte, kreisangehörige Gemeinden.
Die Förderquote beträgt 40 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 600.000 €.
Aktuelle Antragsfrist: 30. September 2029.
Fördergeber und Antragstelle: NBank.
Vorlage eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages (ÖDA) nach der Verordnung (EG) 1370/2007; Alternativ Förderung nach der De-minimis-Verordnung (EU) Nr.
1407/2013.
Maßnahme muss im Scoring-Verfahren eine entsprechend hohe Punktzahl von mindestens 60 Punkten erreichen.
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Jetzt Projekt prüfenAufgabenträger für den ÖPNV, Landkreise, kreisfreie Städte, kreisangehörige Gemeinden
Förderbetrag: bis 600.000 €. Förderquote: 40 %.
Aktuelle Antragsfrist: 30. September 2029.
Fördergeber ist NBank. Quelle: nbank.
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