Flexible Bedienformen – Förderung in Niedersachsen
Fördergeber: NBank
Stand: September 2026 · Geprüft vor 50 Tagen
Ziel der Förderung ist die Schaffung neuer und alternativer Angebote im ÖPNV in Pendler- und Verflechtungsräumen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Aufgabenträger für den ÖPNV, Landkreise, kreisfreie Städte, kreisangehörige Gemeinden.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 40 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 600.000 €.
Frist und Status
Aktuelle Antragsfrist: 30. September 2029.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: NBank.
Voraussetzungen
Vorlage eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages (ÖDA) nach der Verordnung (EG) 1370/2007; Alternativ Förderung nach der De-minimis-Verordnung (EU) Nr.
1407/2013.
Maßnahme muss im Scoring-Verfahren eine entsprechend hohe Punktzahl von mindestens 60 Punkten erreichen.
Erforderliche Unterlagen
- Öffentlicher Dienstleistungsauftrag,Nachweise zur gesicherten Gesamtfinanzierung,Nachweis über eingesparte CO2-Emissionen
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Flexible Bedienformen
Wer kann Flexible Bedienformen beantragen?
Aufgabenträger für den ÖPNV, Landkreise, kreisfreie Städte, kreisangehörige Gemeinden
Wie hoch ist die Förderung bei Flexible Bedienformen?
Förderbetrag: bis 600.000 €. Förderquote: 40 %.
Bis wann kann man Flexible Bedienformen beantragen?
Aktuelle Antragsfrist: 30. September 2029.
Wer ist Fördergeber von Flexible Bedienformen?
Fördergeber ist NBank. Quelle: nbank.
Weitere Förderprogramme
- → Fördermittel Niedersachsen
- → Fördermittel für Kommunen
- → RIKA - Besondere Projekte
- → Förderfonds der Metropolregion Hamburg
- → Förderung von berufsbezogenen Informations- und Weiterbildungsmaßnahmen für Erwerbstätige in der Primärproduktion der Land- oder Forstwirtschaft, im Gartenbau und weiterer Personen im ländlichen Raum (RL-BMQ-NI)
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 600.000 €
- Förderquote
- 40 %
- Förderart
- Zuschuss
- Antragsfrist
- 30. September 2029
- Förderregion
- Niedersachsen