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Flexible Bedienformen – Förderung in Bundesweit

Fördergeber: NBank

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 4 Tagen

Ziel der Förderung ist die Schaffung neuer und alternativer Angebote im ÖPNV in Pendler- und Verflechtungsräumen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Aufgabenträger für den ÖPNV, Landkreise, kreisfreie Städte, kreisangehörige Gemeinden.

Was wird gefördert?

Die Förderung zielt darauf ab, den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) attraktiver zu gestalten, um mehr Menschen zur Nutzung zu bewegen. Gefördert werden Planung und Machbarkeitsstudien sowie der Betrieb zusätzlicher Verkehrsangebote, insbesondere flexibler Bedienformen wie digital gestützte On-Demand-Verkehre. Die Förderung erfolgt in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses von bis zu 600.000 Euro, wobei die Förderquote 40 % oder 60 % der zuwendungsfähigen Ausgaben beträgt, abhängig von der Region.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 40 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 600.000 €.

Frist und Status

Aktuelle Antragsfrist: 30. September 2029.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: NBank.

Voraussetzungen

Vorlage eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages (ÖDA) nach der Verordnung (EG) 1370/2007; Alternativ Förderung nach der De-minimis-Verordnung (EU) Nr.

1407/2013.

Maßnahme muss im Scoring-Verfahren eine entsprechend hohe Punktzahl von mindestens 60 Punkten erreichen.

Erforderliche Unterlagen

  • Öffentlicher Dienstleistungsauftrag,Nachweise zur gesicherten Gesamtfinanzierung,Nachweis über eingesparte CO2-Emissionen

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Häufige Fragen zu Flexible Bedienformen

Wer kann Flexible Bedienformen beantragen?

Aufgabenträger für den ÖPNV, Landkreise, kreisfreie Städte, kreisangehörige Gemeinden

Wie hoch ist die Förderung bei Flexible Bedienformen?

Förderbetrag: bis 600.000 €. Förderquote: 40 %.

Bis wann kann man Flexible Bedienformen beantragen?

Aktuelle Antragsfrist: 30. September 2029.

Wer ist Fördergeber von Flexible Bedienformen?

Fördergeber ist NBank. Quelle: nbank.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 600.000 €
Förderquote
40 %
Förderart
Zuschuss
Antragsfrist
30. September 2029
Förderregion
Bundesweit