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Fit for Work – Chance Ausbildung – Förderung in Bayern

Fördergeber: Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS)

Stand: September 2026 · Zuletzt geprüft vor 104 Tagen

Unterstützung für Ausbildungsverhältnisse mit benachteiligten jungen Menschen durch Zuschüsse.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Unternehmen, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung, Privatperson.

Was wird gefördert?

Im Rahmen der Ausbildungsinitiative „Fit for Work“ unterstützt der Freistaat Bayern aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF +) Ausbildungsverhältnisse für benachteiligte junge Menschen, die aufgrund der Situation am Ausbildungsmarkt, der persönlichen Lebenslage, wegen Bildungs- und Qualifizierungsdefiziten oder geringeren sozialen und persönlichen Kompetenzen Schwierigkeiten haben, einen Ausbildungsplatz zu bekommen. Als Ausbildungsbetrieb bekommen Sie die Förderung, wenn Sie mit einem benachteiligten jungen Menschen einen Ausbildungsvertrag für eine betriebliche Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf nach Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder der Handwerksordnung (HwO) abschließen. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss für einen Zeitraum von höchstens 22 Monaten. Die Höhe des Zuschusses beträgt je Ausbildungsverhältnis monatlich EUR 260,00, jedoch höchstens EUR 5.720.

Fördersatz und Höhe

Der Förderbetrag liegt bei 260 € – 5.720 €.

Frist und Status

Anträge müssen bis spätestens 3 Monate nach Ausbildungsbeginn gestellt werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS).

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Angehörige der Freien Berufe, nichtgewerbliche Ausbildungsstätten sowie die zur Ausbildung befugten Familien- und Anstaltshaushalte mit Sitz oder Niederlassung in Bayern.

Antragsentwurf für dieses Programm

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Häufige Fragen zu Fit for Work – Chance Ausbildung

Wer kann Fit for Work – Chance Ausbildung beantragen?

Unternehmen, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung, Privatperson

Wie hoch ist die Förderung bei Fit for Work – Chance Ausbildung?

Förderbetrag: 260 € – 5.720 €.

Bis wann kann man Fit for Work – Chance Ausbildung beantragen?

Anträge müssen bis spätestens 3 Monate nach Ausbildungsbeginn gestellt werden.

Wer ist Fördergeber von Fit for Work – Chance Ausbildung?

Fördergeber ist Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS). Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
260 € – 5.720 €
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Bayern