Fördergeber: Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS)
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 23 Tagen
Unterstützung für Ausbildungsverhältnisse mit benachteiligten jungen Menschen durch Zuschüsse.
Antragsberechtigt sind: Unternehmen, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung, Privatperson.
Der Förderbetrag liegt bei 260 € – 5.720 €.
Anträge müssen bis spätestens 3 Monate nach Ausbildungsbeginn gestellt werden.
Fördergeber und Antragstelle: Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS).
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Angehörige der Freien Berufe, nichtgewerbliche Ausbildungsstätten sowie die zur Ausbildung befugten Familien- und Anstaltshaushalte mit Sitz oder Niederlassung in Bayern.
Antragsentwurf für dieses Programm
Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.
0/500 Zeichen
Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an.
Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Fit for Work – Chance Ausbildung zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.
Jetzt Projekt prüfenUnternehmen, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung, Privatperson
Förderbetrag: 260 € – 5.720 €.
Anträge müssen bis spätestens 3 Monate nach Ausbildungsbeginn gestellt werden.
Fördergeber ist Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS). Quelle: foerderdatenbank.de.
Programm im Blick behalten
Merken & passende Alternativen findenKostenloses Konto: Programme merken, Fristen im Überblick und passende Alternativen für Ihr Vorhaben.
Welche Programme passen noch? Schnellcheck starten →