Finanzierungsrichtlinien Ländliche Entwicklung (FinR-LE) – Förderung in Bayern
Fördergeber: Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus
Stand: September 2026 · Zuletzt geprüft vor 105 Tagen
Förderung von Maßnahmen zur Entwicklung des ländlichen Raumes in Bayern.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Kommune, Öffentliche Einrichtung, Privatperson, Verband/Vereinigung.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Der Förderbetrag liegt bei ab 25.000 €.
Frist und Status
Antrag vor Beginn der zu fördernden Maßnahme stellen.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus.
Quelle und Lizenz
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Teilnehmergemeinschaften, die Verbände für Ländliche Entwicklung, der Landesverband für Ländliche Entwicklung Bayern, Kommunen, einzelne Beteiligte und sonstige geeignete Träger sowie die Tauschpartner im freiwilligen Landtausch und im freiwilligen Nutzungstausch.
Antragsentwurf für dieses Programm
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Finanzierungsrichtlinien Ländliche Entwicklung (FinR-LE)
Wer kann Finanzierungsrichtlinien Ländliche Entwicklung (FinR-LE) beantragen?
Kommune, Öffentliche Einrichtung, Privatperson, Verband/Vereinigung
Wie hoch ist die Förderung bei Finanzierungsrichtlinien Ländliche Entwicklung (FinR-LE)?
Förderbetrag: ab 25.000 €.
Bis wann kann man Finanzierungsrichtlinien Ländliche Entwicklung (FinR-LE) beantragen?
Antrag vor Beginn der zu fördernden Maßnahme stellen.
Wer ist Fördergeber von Finanzierungsrichtlinien Ländliche Entwicklung (FinR-LE)?
Fördergeber ist Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus. Quelle: foerderdatenbank.de.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- ab 25.000 €
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Bayern