Finanzierungsrichtlinien Ländliche Entwicklung (FinR-LE) – Förderung in Bayern
Fördergeber: Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus
Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 58 Tagen
Förderung von Maßnahmen zur Entwicklung des ländlichen Raumes in Bayern.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Kommune, Öffentliche Einrichtung, Privatperson, Verband/Vereinigung.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Der Förderbetrag liegt bei ab 25.000 €.
Frist und Status
Antrag vor Beginn der zu fördernden Maßnahme stellen.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Teilnehmergemeinschaften, die Verbände für Ländliche Entwicklung, der Landesverband für Ländliche Entwicklung Bayern, Kommunen, einzelne Beteiligte und sonstige geeignete Träger sowie die Tauschpartner im freiwilligen Landtausch und im freiwilligen Nutzungstausch.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Finanzierungsrichtlinien Ländliche Entwicklung (FinR-LE)
Wer kann Finanzierungsrichtlinien Ländliche Entwicklung (FinR-LE) beantragen?
Kommune, Öffentliche Einrichtung, Privatperson, Verband/Vereinigung
Wie hoch ist die Förderung bei Finanzierungsrichtlinien Ländliche Entwicklung (FinR-LE)?
Förderbetrag: ab 25.000 €.
Bis wann kann man Finanzierungsrichtlinien Ländliche Entwicklung (FinR-LE) beantragen?
Antrag vor Beginn der zu fördernden Maßnahme stellen.
Wer ist Fördergeber von Finanzierungsrichtlinien Ländliche Entwicklung (FinR-LE)?
Fördergeber ist Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus. Quelle: foerderdatenbank.de.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- ab 25.000 €
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Bayern