Fahrzeuge mit klimaschonenden und umweltfreundlicheren Antriebssystemen im ÖPNV – Förderung in Niedersachsen
Fördergeber: NBank
Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 5 Tagen
Ziel der Förderung ist die Verschiebung des motorisierten Individualverkehrs hin zu einer verstärkten Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln mit klimaschonenden Antriebssystemen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Verkehrsunternehmen im straßengebundenen Linienverkehr in Niedersachsen.
Was wird gefördert?
Frist und Status
Aktuelle Antragsfrist: 30. September 2029. Anträge können bis zum 30.09.2029 gestellt werden.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: NBank.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Verkehrsunternehmen, die Linienverkehr nach § 42 PBefG in Niedersachsen betreiben.
Erforderliche Unterlagen
- Öffentlicher Dienstleistungsauftrag (ÖDA),Nachweise zur gesicherten Gesamtfinanzierung
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Fahrzeuge mit klimaschonenden und umweltfreundlicheren Antriebssystemen im ÖPNV
Wer kann Fahrzeuge mit klimaschonenden und umweltfreundlicheren Antriebssystemen im ÖPNV beantragen?
Verkehrsunternehmen im straßengebundenen Linienverkehr in Niedersachsen
Bis wann kann man Fahrzeuge mit klimaschonenden und umweltfreundlicheren Antriebssystemen im ÖPNV beantragen?
Aktuelle Antragsfrist: 30. September 2029. Anträge können bis zum 30.09.2029 gestellt werden.
Wer ist Fördergeber von Fahrzeuge mit klimaschonenden und umweltfreundlicheren Antriebssystemen im ÖPNV?
Fördergeber ist NBank. Quelle: nbank.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderart
- Zuschuss
- Antragsfrist
- 30. September 2029
- Förderregion
- Niedersachsen