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Fahrzeuge mit klimaschonenden und umweltfreundlicheren Antriebssystemen im ÖPNV – Förderung in Niedersachsen

Fördergeber: NBank

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 5 Tagen

Ziel der Förderung ist die Verschiebung des motorisierten Individualverkehrs hin zu einer verstärkten Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln mit klimaschonenden Antriebssystemen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Verkehrsunternehmen im straßengebundenen Linienverkehr in Niedersachsen.

Was wird gefördert?

Gefördert wird der Kauf neuer Kraftfahrzeuge mit klimaschonenden und umweltfreundlicheren Antriebssystemen, die im straßengebundenen öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) eingesetzt werden. Die Förderung erfolgt in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses. Verkehrsunternehmen, die Linienverkehr in Niedersachsen betreiben, können Anträge stellen.

Frist und Status

Aktuelle Antragsfrist: 30. September 2029. Anträge können bis zum 30.09.2029 gestellt werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: NBank.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Verkehrsunternehmen, die Linienverkehr nach § 42 PBefG in Niedersachsen betreiben.

Erforderliche Unterlagen

  • Öffentlicher Dienstleistungsauftrag (ÖDA),Nachweise zur gesicherten Gesamtfinanzierung

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Häufige Fragen zu Fahrzeuge mit klimaschonenden und umweltfreundlicheren Antriebssystemen im ÖPNV

Wer kann Fahrzeuge mit klimaschonenden und umweltfreundlicheren Antriebssystemen im ÖPNV beantragen?

Verkehrsunternehmen im straßengebundenen Linienverkehr in Niedersachsen

Bis wann kann man Fahrzeuge mit klimaschonenden und umweltfreundlicheren Antriebssystemen im ÖPNV beantragen?

Aktuelle Antragsfrist: 30. September 2029. Anträge können bis zum 30.09.2029 gestellt werden.

Wer ist Fördergeber von Fahrzeuge mit klimaschonenden und umweltfreundlicheren Antriebssystemen im ÖPNV?

Fördergeber ist NBank. Quelle: nbank.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderart
Zuschuss
Antragsfrist
30. September 2029
Förderregion
Niedersachsen