Fachkräftesicherung in der Pflege – Förderung in Brandenburg
Fördergeber: Ministerium für Gesundheit und Soziales Brandenburg
Stand: August 2026 · Aktualisiert vor 25 Tagen
Das Programm zielt darauf ab, die Fachkräftesicherung in der Pflege durch verschiedene Maßnahmen zu fördern.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Pflegefachpersonen, Pflegeeinrichtungen.
Was wird gefördert?
Frist und Status
Programm läuft bis 2024
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Gesundheit und Soziales Brandenburg.
Antragsentwurf für dieses Programm
Wir schreiben euch einen Entwurf für „Fachkräftesicherung in der Pflege"
Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.
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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.
Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?
Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Fachkräftesicherung in der Pflege zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.
Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Fachkräftesicherung in der Pflege
Wer kann Fachkräftesicherung in der Pflege beantragen?
Pflegefachpersonen, Pflegeeinrichtungen
Bis wann kann man Fachkräftesicherung in der Pflege beantragen?
Programm läuft bis 2024
Wer ist Fördergeber von Fachkräftesicherung in der Pflege?
Fördergeber ist Ministerium für Gesundheit und Soziales Brandenburg. Quelle: msgiv_brandenburg.
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