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Städtebauförderung – Förderung in Niedersachsen

Fördergeber: Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen

Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 11 Tagen

Die Städtebauförderung unterstützt städtebauliche Erneuerungsmaßnahmen in Städten und Gemeinden.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Städte und Gemeinden in Niedersachsen.

Was wird gefördert?

Über diese Programmkomponente der Städtebauförderung wird die Durchführung von städtebaulichen Erneuerungsmaßnahmen in Städten und Gemeinden unterstützt. Ziel ist die Anpassung, Stärkung, Revitalisierung und der Erhalt von Stadt- und Ortszentren, historischen Altstädten, Stadtteilzentren und Zentren in Ortsteilen. Mit Hilfe der Städtebauförderung soll die Entwicklung attraktiver und identitätsstiftender Standorte für Wohnen, Arbeiten, Wirtschaft und Kultur ermöglicht werden. Die Förderung umfasst Maßnahmen wie die Aufwertung des öffentlichen Raumes, Instandsetzung und Modernisierung von erhaltenswerten Gebäuden sowie nicht-investive Maßnahmen wie Citymanagement.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 66.67 %.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen.

Antragsentwurf für dieses Programm

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Häufige Fragen zu Städtebauförderung

Wer kann Städtebauförderung beantragen?

Städte und Gemeinden in Niedersachsen

Wie hoch ist die Förderung bei Städtebauförderung?

Förderquote: 66.67 %.

Wer ist Fördergeber von Städtebauförderung?

Fördergeber ist Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen. Quelle: nbank.

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Auf einen Blick

Förderquote
66.67 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Niedersachsen