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Förderung Ländliche Berufsbildung – Förderung in Bundesweit

Fördergeber: Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz (MLEUV)

Stand: August 2026 · Aktualisiert vor 9 Tagen

Die Förderung unterstützt die Inanspruchnahme von landwirtschaftlichen Beratungsdienstleistungen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: landwirtschaftliche Betriebe.

Was wird gefördert?

Die Förderung der Inanspruchnahme von landwirtschaftlichen Beratungsdienstleistungen ist bis zum 31. Dezember 2027 befristet. Ziel ist es, die landwirtschaftliche Berufsbildung zu stärken und die Qualität der Beratung zu verbessern.

Frist und Status

Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2027. Befristet bis 31. Dezember 2027

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz (MLEUV).

Antragsentwurf für dieses Programm

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Häufige Fragen zu Förderung Ländliche Berufsbildung

Wer kann Förderung Ländliche Berufsbildung beantragen?

landwirtschaftliche Betriebe

Bis wann kann man Förderung Ländliche Berufsbildung beantragen?

Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2027. Befristet bis 31. Dezember 2027

Wer ist Fördergeber von Förderung Ländliche Berufsbildung?

Fördergeber ist Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz (MLEUV). Quelle: mleuv_brandenburg.

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Auf einen Blick

Förderart
Zuschuss
Antragsfrist
31. Dezember 2027
Förderregion
Bundesweit