Fördergeber: Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH)
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 16 Tagen
Förderung von Maßnahmen zur Entwicklung der Landwirtschaft und der ländlichen Räume durch Zuschüsse oder Bürgschaften.
Antragsberechtigt sind: natürliche sowie juristische Personen des privaten Rechts, Gemeinden, Gemeindeverbände, Körperschaften des öffentlichen Rechts, Unternehmen, Erzeugergemeinschaften.
Die Förderquote beträgt 40 %. Der Förderbetrag liegt bei 10.000 € – 1.200.000 €.
Anträge müssen vor Beginn des Vorhabens gestellt werden.
Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH).
Die Maßnahme muss der GAK vom jeweiligen Land angeboten werden und die Erfordernisse der Raumordnung, der Landesplanung sowie des Umwelt- und Tierschutzes beachten.
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Jetzt Projekt prüfennatürliche sowie juristische Personen des privaten Rechts, Gemeinden, Gemeindeverbände, Körperschaften des öffentlichen Rechts, Unternehmen, Erzeugergemeinschaften
Förderbetrag: 10.000 € – 1.200.000 €. Förderquote: 40 %.
Anträge müssen vor Beginn des Vorhabens gestellt werden.
Fördergeber ist Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH). Quelle: nrwbank.
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