VeröffentlichtZuschuss | Bürgschaft

Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ – Förderung in Bundesweit

Fördergeber: Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH)

Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 8 Tagen

Förderung von Maßnahmen zur Entwicklung der Landwirtschaft und der ländlichen Räume durch Zuschüsse oder Bürgschaften.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: natürliche und juristische Personen, Gemeinden, Gemeindeverbände, Körperschaften des öffentlichen Rechts, Unternehmen, Erzeugergemeinschaften.

Was wird gefördert?

Die Förderung richtet sich an natürliche sowie juristische Personen des privaten Rechts, Gemeinden, Gemeindeverbände, Körperschaften des öffentlichen Rechts, das Land, Unternehmen und Erzeugergemeinschaften. Gefördert werden Maßnahmen zur integrierten ländlichen Entwicklung, Verbesserung der Vermarktungsstrukturen, umweltgerechte Landbewirtschaftung, Forsten, Gesundheit landwirtschaftlicher Nutztiere, wasserwirtschaftliche Maßnahmen und Küstenschutz. Die Antragstellung erfolgt über die zuständigen Stellen der Länder, wobei der Antrag vor Beginn des Vorhabens gestellt werden muss.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 80 %. Der Förderbetrag liegt bei 10.000 € – 1.200.000 €.

Frist und Status

Antrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH).

Voraussetzungen

Die Maßnahme muss der GAK vom jeweiligen Land angeboten werden und die Erfordernisse der Raumordnung, der Landesplanung sowie des Umwelt- und Tierschutzes beachten.

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Häufige Fragen zu Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“

Wer kann Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ beantragen?

natürliche und juristische Personen, Gemeinden, Gemeindeverbände, Körperschaften des öffentlichen Rechts, Unternehmen, Erzeugergemeinschaften

Wie hoch ist die Förderung bei Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“?

Förderbetrag: 10.000 € – 1.200.000 €. Förderquote: 80 %.

Bis wann kann man Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ beantragen?

Antrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden.

Wer ist Fördergeber von Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“?

Fördergeber ist Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH). Quelle: nrwbank.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
10.000 € – 1.200.000 €
Förderquote
80 %
Förderart
Zuschuss | Bürgschaft
Förderregion
Bundesweit