Fördergeber: Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN)
Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 31 Tagen
Förderung von Vorhaben zur Internationalisierung grüner Produkte und Technologien.
Antragsberechtigt sind: Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Verbände, Vereine.
Die Förderquote beträgt 80 %.
Die Termine werden in Förderaufrufen im Internet bekanntgegeben.
Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN).
Das Projekt muss die Entwicklung und Anwendung einheitlicher Umweltstandards fördern, lokale Akteure einbinden, umsetzbare Ziele definieren und die Finanzierung des gesamten Vorhabens sicherstellen.
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Jetzt Projekt prüfenUnternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Verbände, Vereine
Förderquote: 80 %.
Die Termine werden in Förderaufrufen im Internet bekanntgegeben.
Fördergeber ist Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN). Quelle: nrwbank.
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