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Europäischer Sozialfonds Plus (ESF+) – Förderung in Bundesweit

Fördergeber: Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe

Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 57 Tagen

Der ESF+ fördert den sozialen und wirtschaftlichen Zusammenhalt in Europa und unterstützt Investitionen in Menschen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Bürgerinnen und Bürger, Projektträger.

Was wird gefördert?

Der Europäische Sozialfonds Plus (ESF+) fördert den sozialen und wirtschaftlichen Zusammenhalt in Europa und unterstützt künftig auch das europaweite Politikziel „Ein sozialeres Europa“. Mit seinen Mitteln sollen Förderbedarfe gedeckt werden, die nicht (alleine) aus Mitteln des Bundes, des Landes und der Bezirke finanziert werden können.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe.

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Häufige Fragen zu Europäischer Sozialfonds Plus (ESF+)

Wer kann Europäischer Sozialfonds Plus (ESF+) beantragen?

Bürgerinnen und Bürger, Projektträger

Wer ist Fördergeber von Europäischer Sozialfonds Plus (ESF+)?

Fördergeber ist Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe. Quelle: eu_berlin.

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