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Europäischer Sozialfonds (ESF) für Berlin – Förderung in Berlin

Fördergeber: Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe

Stand: September 2026 · Geprüft vor 52 Tagen

Der ESF unterstützt die soziale Eingliederung benachteiligter Gruppen und die Verbesserung der beruflichen Qualifizierung in Berlin.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Bürgerinnen und Bürger in Berlin.

Was wird gefördert?

In der Förderperiode 2014-2020 stehen der deutschen Hauptstadt Berlin rund 215 Mio. EUR aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) zur Verfügung, die in die hier lebenden Menschen investiert werden können. Schwerpunkte sind dabei die soziale Eingliederung benachteiligter Gruppen, die bessere Qualifizierung für einen Arbeitsplatz, die Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit sowie die Optimierung der allgemeinen und beruflichen Bildung.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe.

Antragsentwurf für dieses Programm

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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.

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Häufige Fragen zu Europäischer Sozialfonds (ESF) für Berlin

Wer kann Europäischer Sozialfonds (ESF) für Berlin beantragen?

Bürgerinnen und Bürger in Berlin

Wer ist Fördergeber von Europäischer Sozialfonds (ESF) für Berlin?

Fördergeber ist Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe. Quelle: eu_berlin.

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Förderart
Zuschuss
Förderregion
Berlin