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Europäischer Sozialfonds (ESF) Berlin – Förderung in Berlin

Fördergeber: Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 4 Tagen

Der ESF fördert Weiterbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen für bestimmte Zielgruppen in Berlin.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Berliner Bürgerinnen und Bürger, Behinderte, Arbeitslose, Menschen mit Migrationshintergrund.

Was wird gefördert?

Projektträger sind soziale Einrichtungen, öffentliche Verwaltungen, Unternehmen sowie Forschungs- und Bildungseinrichtungen, die von der Förderung aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) profitieren. Der ESF unterstützt Maßnahmen zur Weiterbildung und Qualifizierung von Berliner Bürgerinnen und Bürgern, darunter auch Menschen mit Behinderungen, Arbeitslose und Personen mit Migrationshintergrund.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe.

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Häufige Fragen zu Europäischer Sozialfonds (ESF) Berlin

Wer kann Europäischer Sozialfonds (ESF) Berlin beantragen?

Berliner Bürgerinnen und Bürger, Behinderte, Arbeitslose, Menschen mit Migrationshintergrund

Wer ist Fördergeber von Europäischer Sozialfonds (ESF) Berlin?

Fördergeber ist Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe. Quelle: senweb_berlin.

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Berlin