Fördergeber: Sächisches Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Wenn Sie Frauen in ihrer Selbstständigkeit unterstützen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Antragsberechtigt sind: Frauen, die sich selbstständig machen oder ihre Selbstständigkeit festigen möchten..
Die Förderquote beträgt 90 %. Der Förderbetrag liegt bei 50.000 € – 150.000 €.
Anträge für Maßnahmen zur Förderung von Kompetenzen, Vernetzung und Selbstorganisation sind zu festgelegten Stichtagen einzureichen. Anträge für Gründerinnen- und Unternehmerinnenzentren sowie Coworking-Spaces können jederzeit gestellt werden.
Fördergeber und Antragstelle: Sächisches Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung.
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Antragsberechtigt sind die Träger des Vorhabens (natürliche Personen mit Unternehmereigenschaft oder juristische Personen oder Personenvereinigungen).
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Sie müssen ein fachlich fundiertes Konzept oder eine Projektskizze mit einem deutlich frauenspezifischen Ansatz vorlegen.Zielgruppen Ihrer Maßnahmen sind Gründerinnen, Unternehmerinnen und Unternehmensnachfolgerinnen.Ihre Angebote müssen die Vereinbarkeit mit Familien- und Pflegeaufgaben berücksichtigen.Sie müssen Ihr Gründerinnen- und Unternehmerinnenzentrum nach Beendigung der Förderung für mindestens 3 Jahre, Coworking-Spaces für mindestens 2 Jahre fortführen.Als sächsische Hochschule oder außeruniversitäre Forschungseinrichtung werden Sie nicht gefördert.
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Jetzt Projekt prüfenFrauen, die sich selbstständig machen oder ihre Selbstständigkeit festigen möchten.
Förderbetrag: 50.000 € – 150.000 €. Förderquote: 90 %.
Anträge für Maßnahmen zur Förderung von Kompetenzen, Vernetzung und Selbstorganisation sind zu festgelegten Stichtagen einzureichen. Anträge für Gründerinnen- und Unternehmerinnenzentren sowie Coworking-Spaces können jederzeit gestellt werden.
Fördergeber ist Sächisches Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung. Quelle: foerderdatenbank.de.
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