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Antrag möglichZuschuss

ESF Plus-Richtlinie Gleichstellung im Erwerbsleben 2021–2027 – A – Vorhaben zur Förderung der Selbstständigkeit von Frauen – Förderung in Sachsen

Fördergeber: Sächisches Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung

Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Wenn Sie Frauen in ihrer Selbstständigkeit unterstützen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Frauen, die sich selbstständig machen oder ihre Selbstständigkeit festigen möchten..

Was wird gefördert?

Der Freistaat Sachsen fördert Sie mit Mitteln aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) Plus bei Vorhaben zur Stärkung weiblichen Unternehmertums sowie der geschlechtergerechten Unterstützung von Gründerinnen, Unternehmerinnen und Unternehmensnachfolgerinnen beim Aufbau und bei der Festigung der selbstständigen Tätigkeit. Sie erhalten die Förderung für Vorhaben zur Förderung von Kompetenzen, Vernetzung und Selbstorganisation,Konzeptionierung und Etablierung von Gründerinnen- und Unternehmerinnenzentren sowie Coworking-Spaces. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe der Förderung beträgt bei Vorhaben zur Förderung von Kompetenzen, Vernetzung und Selbstorganisation bis zu 90 Prozent der förderfähigen Ausgaben bei Erstanträgen und bis 80 Prozent der förderfähigen Ausgaben bei Folgeanträgen für insgesamt bis zu 2 Jahre. Die Gesamtförderung beträgt normalweise höchstens EUR 150.000 pro Jahr.Gründerinnen- und Unternehmerinnenzentren sowie Coworking-Spaces bis zu 80 Prozent der förderfähigen Ausgaben für bis zu 2 Jahre zuzüglich der Konzeptionsphase von normalerweise 8 Monaten. Die Gesamtförderung beträgt im Anschluss an die Konzeptionsphase höchstens EUR 140.000 und bei Coworking-Spaces bis zu EUR 80.000. Ihre förderfähigen Ausgaben für das Vorhaben liegen bei mindestens EUR 50.000. Reichen Sie Ihren Antrag über das SAB-Förderportal ein. Ihren Antrag für Maßnahmen zur Förderung von Kompetenzen, Vernetzung und Selbstorganisation reichen Sie zu festgelegten Stichtagen ein. Ihren Antrag für Gründerinnen- und Unternehmerinnenzentren sowie Coworking-Spaces können Sie jederzeit stellen.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 90 %. Der Förderbetrag liegt bei 50.000 € – 150.000 €.

Frist und Status

Anträge für Maßnahmen zur Förderung von Kompetenzen, Vernetzung und Selbstorganisation sind zu festgelegten Stichtagen einzureichen. Anträge für Gründerinnen- und Unternehmerinnenzentren sowie Coworking-Spaces können jederzeit gestellt werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Sächisches Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung.

Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind die Träger des Vorhabens (natürliche Personen mit Unternehmereigenschaft oder juristische Personen oder Personenvereinigungen).

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Sie müssen ein fachlich fundiertes Konzept oder eine Projektskizze mit einem deutlich frauenspezifischen Ansatz vorlegen.Zielgruppen Ihrer Maßnahmen sind Gründerinnen, Unternehmerinnen und Unternehmensnachfolgerinnen.Ihre Angebote müssen die Vereinbarkeit mit Familien- und Pflegeaufgaben berücksichtigen.Sie müssen Ihr Gründerinnen- und Unternehmerinnenzentrum nach Beendigung der Förderung für mindestens 3 Jahre, Coworking-Spaces für mindestens 2 Jahre fortführen.Als sächsische Hochschule oder außeruniversitäre Forschungseinrichtung werden Sie nicht gefördert.

Erforderliche Unterlagen

  • fachlich fundiertes Konzept,Projektskizze

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Häufige Fragen zu ESF Plus-Richtlinie Gleichstellung im Erwerbsleben 2021–2027 – A – Vorhaben zur Förderung der Selbstständigkeit von Frauen

Wer kann ESF Plus-Richtlinie Gleichstellung im Erwerbsleben 2021–2027 – A – Vorhaben zur Förderung der Selbstständigkeit von Frauen beantragen?

Frauen, die sich selbstständig machen oder ihre Selbstständigkeit festigen möchten.

Wie hoch ist die Förderung bei ESF Plus-Richtlinie Gleichstellung im Erwerbsleben 2021–2027 – A – Vorhaben zur Förderung der Selbstständigkeit von Frauen?

Förderbetrag: 50.000 € – 150.000 €. Förderquote: 90 %.

Bis wann kann man ESF Plus-Richtlinie Gleichstellung im Erwerbsleben 2021–2027 – A – Vorhaben zur Förderung der Selbstständigkeit von Frauen beantragen?

Anträge für Maßnahmen zur Förderung von Kompetenzen, Vernetzung und Selbstorganisation sind zu festgelegten Stichtagen einzureichen. Anträge für Gründerinnen- und Unternehmerinnenzentren sowie Coworking-Spaces können jederzeit gestellt werden.

Wer ist Fördergeber von ESF Plus-Richtlinie Gleichstellung im Erwerbsleben 2021–2027 – A – Vorhaben zur Förderung der Selbstständigkeit von Frauen?

Fördergeber ist Sächisches Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung. Quelle: foerderdatenbank.de.

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  • → Fördermittel Sachsen
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  • → Förderung von hochwertigen wirtschaftsnahen Infrastrukturmaßnahmen
  • → InnoStartBonus
  • → Förderung des Nachwuchsleistungssports

Auf einen Blick

Förderbetrag
50.000 € – 150.000 €
Förderquote
90 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Sachsen

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