Fördergeber: Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 70 Tagen
Wenn Sie Beratungen durchführen, die die Weiterbildungsbereitschaft und Qualifizierungsaktivitäten von Beschäftigten erhöhen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Antragsberechtigt sind: Bildungseinrichtung, Kommune, Verband/Vereinigung, Öffentliche Einrichtung.
Die Förderquote beträgt 85 %.
Antragstellung erfolgt elektronisch über das Antragsportal und schriftlich bei der WIBank.
Fördergeber und Antragstelle: Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum.
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen Rechts (außer Behörden aller Länder und des Bundes) sowie juristische Personen des privaten Rechts, die auf dem Gebiet der beruflichen Bildung tätig sind.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Zielgruppe der Beratungen sind hessische Unternehmen, besonders KMU, und deren Beschäftigte.
Bildungscoaches müssen im engen Austausch mit weiteren Akteurinnen und Akteuren im Bereich Weiterbildungsberatung in Hessen arbeiten.
Es ist erforderlich, dass Bildungscoaches über folgende Qualifikationen verfügen: Berufserfahrung in der Weiterbildungsberatung, umfassende Kenntnis der Systeme und Regelungen der beruflichen Weiterbildung, gute Kenntnisse beruflicher Weiterbildungsangebote und über Förderinstrumente in der beruflichen Weiterbildung, Erfahrung in der Zusammenarbeit mit Bildungsanbieterinnen und -anbietern, Kenntnisse von betrieblichen Abläufen und betrieblicher Personalentwicklung, Kenntnisse und Erfahrungen in Beratungsmethoden und in der Erfassung von Kompetenzen.
Beachten Sie bitte, dass die Teilnahme an einem vom für berufliche Bildung zuständigen Ministerium anerkannten personenbezogenen Zertifizierungsverfahren innerhalb der ersten 12 Monate des Projekts verpflichtend ist, wenn nicht bereits eine Beratungszertifizierung vorliegt.
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Jetzt Projekt prüfenBildungseinrichtung, Kommune, Verband/Vereinigung, Öffentliche Einrichtung
Förderquote: 85 %.
Antragstellung erfolgt elektronisch über das Antragsportal und schriftlich bei der WIBank.
Fördergeber ist Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum. Quelle: foerderdatenbank.de.
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