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ESF-Förderrichtlinie Berufliche Bildung – Bildungscoaches – Förderung in Hessen

Fördergeber: Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum

Stand: September 2026 · Geprüft vor 54 Tagen

Wenn Sie Beratungen durchführen, die die Weiterbildungsbereitschaft und Qualifizierungsaktivitäten von Beschäftigten erhöhen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Bildungseinrichtung, Kommune, Verband/Vereinigung, Öffentliche Einrichtung.

Was wird gefördert?

Das Land Hessen unterstützt auf Grundlage der ESF -Förderrichtlinie Berufliche Bildung gemeinsam mit dem Europäischen Sozialfond Plus (ESF+) den Einsatz von Bildungscoaches für die berufliche Weiterbildung von Beschäftigten und bei Bedarf zur Begleitung von Unternehmen und Beschäftigten während der gesamten Dauer von Weiterbildungsvorhaben. Sie erhalten die Förderung für Beratungen in folgenden Bereichen: Sensibilisierung der Unternehmen für die Bedeutung der Qualifizierung ihrer Beschäftigten im Hinblick auf ihre Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit, Sensibilisierung der Beschäftigten für die Notwendigkeit von Weiterbildung zum Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit, Beratung und Information zu Themen der Weiterbildung für Beschäftigte und Unternehmen, Identifikation von Qualifikationen, die zum Erhalt/zur Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit ratsuchender Beschäftigter beziehungsweise der Wettbewerbsfähigkeit ratsuchender Unternehmen geeignet sind, Unterstützung der ratsuchenden Beschäftigten und Unternehmen bei der Information über das berufsbezogene Weiterbildungsangebot und beim Finden von Qualifizierungsmöglichkeiten, die an die spezifischen betrieblichen beziehungsweise individuellen Bedürfnisse angepasst sind, Beratung zu geeigneten Förderinstrumenten zur Finanzierung der Qualifizierungsvorhaben, Erfassung der Kompetenzen von Beschäftigten, Begleitung der Beschäftigten und Unternehmen während beruflicher Qualifizierungsmaßnahmen, Anregungen zur Optimierung des regionalen Weiterbildungsangebots und Beteiligung an der regionalen Netzwerkbildung im Bereich der beruflichen Weiterbildung, Information und Beratung über zukunftsrelevante Themen und Formen der Qualifizierung für Beschäftigte. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 85 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Nachdem für das Programm ein Förderaufruf veröffentlicht wurde, stellen Sie Ihren Antrag bitte elektronisch über das Antragsportal und schriftlich bei der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) Arbeitsmarkt/ ESF -Consult Hessen.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 85 %.

Frist und Status

Antragstellung erfolgt elektronisch über das Antragsportal und schriftlich bei der WIBank.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum.

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen Rechts (außer Behörden aller Länder und des Bundes) sowie juristische Personen des privaten Rechts, die auf dem Gebiet der beruflichen Bildung tätig sind.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Zielgruppe der Beratungen sind hessische Unternehmen, besonders KMU, und deren Beschäftigte.

Bildungscoaches müssen im engen Austausch mit weiteren Akteurinnen und Akteuren im Bereich Weiterbildungsberatung in Hessen arbeiten.

Es ist erforderlich, dass Bildungscoaches über folgende Qualifikationen verfügen: Berufserfahrung in der Weiterbildungsberatung, umfassende Kenntnis der Systeme und Regelungen der beruflichen Weiterbildung, gute Kenntnisse beruflicher Weiterbildungsangebote und über Förderinstrumente in der beruflichen Weiterbildung, Erfahrung in der Zusammenarbeit mit Bildungsanbieterinnen und -anbietern, Kenntnisse von betrieblichen Abläufen und betrieblicher Personalentwicklung, Kenntnisse und Erfahrungen in Beratungsmethoden und in der Erfassung von Kompetenzen.

Beachten Sie bitte, dass die Teilnahme an einem vom für berufliche Bildung zuständigen Ministerium anerkannten personenbezogenen Zertifizierungsverfahren innerhalb der ersten 12 Monate des Projekts verpflichtend ist, wenn nicht bereits eine Beratungszertifizierung vorliegt.

Antragsentwurf für dieses Programm

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Häufige Fragen zu ESF-Förderrichtlinie Berufliche Bildung – Bildungscoaches

Wer kann ESF-Förderrichtlinie Berufliche Bildung – Bildungscoaches beantragen?

Bildungseinrichtung, Kommune, Verband/Vereinigung, Öffentliche Einrichtung

Wie hoch ist die Förderung bei ESF-Förderrichtlinie Berufliche Bildung – Bildungscoaches?

Förderquote: 85 %.

Bis wann kann man ESF-Förderrichtlinie Berufliche Bildung – Bildungscoaches beantragen?

Antragstellung erfolgt elektronisch über das Antragsportal und schriftlich bei der WIBank.

Wer ist Fördergeber von ESF-Förderrichtlinie Berufliche Bildung – Bildungscoaches?

Fördergeber ist Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum. Quelle: foerderdatenbank.de.

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Auf einen Blick

Förderquote
85 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Hessen