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Erwerb von Geschäftsanteilen von Wohnungsbaugenossenschaften – Förderung in Berlin

Fördergeber: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen

Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 58 Tagen

Das Land Berlin unterstützt einkommensschwache Haushalte beim Erwerb von Geschäftsanteilen an Wohnungsbaugenossenschaften.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Einkommensschwache Haushalte mit Wohnberechtigungsschein in Berlin.

Was wird gefördert?

Das Land Berlin unterstützt Sie als einkommensschwachen Haushalt beim Erwerb eines Geschäftsanteils an einer Wohnungsbaugenossenschaft. Sie erhalten die Förderung vorrangig für den erstmaligen Bezug einer genossenschaftlichen Neubauwohnung. Zudem können Sie eine Förderung beim Erwerb von Geschäftsanteilen durch Mieterhaushalte in einem Bestandsgebäude nach dessen Erwerb durch eine Wohnungsbaugenossenschaft erhalten. Sie erhalten die Förderung als zinsloses Darlehen. Die Höhe des Darlehens richtet sich nach der Höhe des Betrags, mit dem Sie zur Überlassung einer Wohnung genossenschaftliche Geschäftsanteile erwerben oder projektbezogene Beteiligungen leisten. Der Mindestbetrag für das Darlehen beträgt EUR 2.000, seine maximale Höhe EUR 50.000 je Haushalt. Auf den ausgezahlten Betrag des Darlehens erhalten Sie bei fortbestehendem Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein nach drei Vierteln der Darlehenslaufzeit einen Teilverzicht von 25 Prozent des ausgezahlten Darlehensbetrags.

Fördersatz und Höhe

Der Förderbetrag liegt bei 2.000 € – 50.000 €.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Erwerbende von Geschäftsanteilen an einer Wohnungsbaugenossenschaft mit Hauptwohnsitz in Berlin, die in einem Haushalt mit gültigem Wohnberechtigungsschein für Berlin leben.

Ihr Einkommen darf die Einkommensgrenzen des § 9 Absatz 2 des Berliner Wohnraumfördergesetzes um nicht mehr als 80 Prozent übersteigen.

Erforderliche Unterlagen

  • Wohnberechtigungsschein,Einkommensbescheinigung

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Häufige Fragen zu Erwerb von Geschäftsanteilen von Wohnungsbaugenossenschaften

Wer kann Erwerb von Geschäftsanteilen von Wohnungsbaugenossenschaften beantragen?

Einkommensschwache Haushalte mit Wohnberechtigungsschein in Berlin

Wie hoch ist die Förderung bei Erwerb von Geschäftsanteilen von Wohnungsbaugenossenschaften?

Förderbetrag: 2.000 € – 50.000 €.

Wer ist Fördergeber von Erwerb von Geschäftsanteilen von Wohnungsbaugenossenschaften?

Fördergeber ist Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
2.000 € – 50.000 €
Förderart
Darlehen
Förderregion
Berlin