Erwerb von Geschäftsanteilen von Wohnungsbaugenossenschaften – Förderung in Berlin
Fördergeber: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 58 Tagen
Das Land Berlin unterstützt einkommensschwache Haushalte beim Erwerb von Geschäftsanteilen an Wohnungsbaugenossenschaften.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Einkommensschwache Haushalte mit Wohnberechtigungsschein in Berlin.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Der Förderbetrag liegt bei 2.000 € – 50.000 €.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Erwerbende von Geschäftsanteilen an einer Wohnungsbaugenossenschaft mit Hauptwohnsitz in Berlin, die in einem Haushalt mit gültigem Wohnberechtigungsschein für Berlin leben.
Ihr Einkommen darf die Einkommensgrenzen des § 9 Absatz 2 des Berliner Wohnraumfördergesetzes um nicht mehr als 80 Prozent übersteigen.
Erforderliche Unterlagen
- Wohnberechtigungsschein,Einkommensbescheinigung
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Erwerb von Geschäftsanteilen von Wohnungsbaugenossenschaften
Wer kann Erwerb von Geschäftsanteilen von Wohnungsbaugenossenschaften beantragen?
Einkommensschwache Haushalte mit Wohnberechtigungsschein in Berlin
Wie hoch ist die Förderung bei Erwerb von Geschäftsanteilen von Wohnungsbaugenossenschaften?
Förderbetrag: 2.000 € – 50.000 €.
Wer ist Fördergeber von Erwerb von Geschäftsanteilen von Wohnungsbaugenossenschaften?
Fördergeber ist Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen. Quelle: foerderdatenbank.de.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- 2.000 € – 50.000 €
- Förderart
- Darlehen
- Förderregion
- Berlin