Fördergeber: WIBank
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 5 Tagen
Im Rahmen dieses Landesprogramms werden Zuschüsse für den Erwerb von Belegungsrechten an Bestandswohnungen vergeben.
Antragsberechtigt sind: Eigentümer / Erbbauberechtigte von Mietwohnungen.
Fördergeber und Antragstelle: WIBank.
Die Einkommensgrenze darf nicht überschritten werden.
Für einen Einpersonenhaushalt 18.166 Euro, für einen Zweipersonenhaushalt 27.561 Euro, zuzüglich für jede weitere Person 6.265 Euro.
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Fördergeber ist WIBank. Quelle: wibank.
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