Erwerb von Belegungsrechten – Förderung in Hessen
Fördergeber: WIBank
Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 1 Tagen
Im Rahmen dieses Landesprogramms werden Zuschüsse für den Erwerb von Belegungsrechten an Bestandswohnungen vergeben.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Eigentümer / Erbbauberechtigte von Mietwohnungen.
Was wird gefördert?
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: WIBank.
Voraussetzungen
Die Einkommensgrenze darf nicht überschritten werden.
Für einen Einpersonenhaushalt 18.166 Euro, für einen Zweipersonenhaushalt 27.561 Euro, zuzüglich für jede weitere Person 6.265 Euro.
Erforderliche Unterlagen
- Wohnberechtigungsschein
Antragsentwurf für dieses Programm
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Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.
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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.
Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Erwerb von Belegungsrechten
Wer kann Erwerb von Belegungsrechten beantragen?
Eigentümer / Erbbauberechtigte von Mietwohnungen
Wer ist Fördergeber von Erwerb von Belegungsrechten?
Fördergeber ist WIBank. Quelle: wibank.
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