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Antrag möglichZuschuss

Erwerb von Belegungsrechten – Förderung in Hessen

Fördergeber: WIBank

Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 5 Tagen

Im Rahmen dieses Landesprogramms werden Zuschüsse für den Erwerb von Belegungsrechten an Bestandswohnungen vergeben.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Eigentümer / Erbbauberechtigte von Mietwohnungen.

Was wird gefördert?

Gefördert wird der Erwerb von Belegungsrechten an geeigneten Bestandswohnungen in Hessen. Antragsberechtigt ist der Eigentümer / Erbbauberechtigte von Mietwohnungen. Die Förderung wird unterschieden in: a) Den Erwerb von Belegungsrechten an Wohnungen, die keiner Bindung unterliegen und zur Belegung frei sind und b) Den Erwerb von Belegungsrechten nach Auslaufen bestehender Bindungen. Der Zuschuss beträgt bei einer Förderung nach a) 2,50 Euro pro m² förderfähiger Wohnfläche multipliziert mit der Bindungsdauer in Monaten und nach b) 1,50 Euro pro m² förderfähiger Wohnfläche multipliziert mit der Bindungsdauer in Monaten. Zusätzlich wird ein Entgelt von 0,50 Euro pro m² förderfähiger Wohnfläche multipliziert mit der Bindungsdauer in Monaten gewährt.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: WIBank.

Offizielle Programm-Quelle →

Voraussetzungen

Die Einkommensgrenze darf nicht überschritten werden.

Für einen Einpersonenhaushalt 18.166 Euro, für einen Zweipersonenhaushalt 27.561 Euro, zuzüglich für jede weitere Person 6.265 Euro.

Erforderliche Unterlagen

  • Wohnberechtigungsschein

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Häufige Fragen zu Erwerb von Belegungsrechten

Wer kann Erwerb von Belegungsrechten beantragen?

Eigentümer / Erbbauberechtigte von Mietwohnungen

Wer ist Fördergeber von Erwerb von Belegungsrechten?

Fördergeber ist WIBank. Quelle: wibank.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel Hessen
  • → Alle Fördermittel im Überblick
  • → Maßnahmen zur Gewässerentwicklung und zum Hochwasserschutz
  • → Bankenrefinanzierung zur Förderung der hessischen Wirtschaft
  • → Bildungscoaches

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