Erschließung von Industrie- und Gewerbegebieten und Konversionsförderung – Förderung in Hessen
Fördergeber: WIBank
Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 1 Tagen
Förderung von Investitionen zur Erschließung und zum Ausbau von Industrie- und Gewerbegebieten sowie zur Konversion von Flächen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Gemeinden, Gemeindeverbände, öffentliche Unternehmen, Zweckverbände, Kreise, juristische Personen mit steuerbegünstigten Zwecken, natürliche und juristische Personen ohne Gewinnerzielungsabsicht..
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 50 %.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: WIBank.
Voraussetzungen
Förderung nur für interkommunale Projekte, die die Ansiedlung mehrerer gewerblicher Betriebe ermöglichen.
Ein konkreter Bedarf muss nachgewiesen werden.
Erforderliche Unterlagen
- Gutachten,Beratungsleistungen
Antragsentwurf für dieses Programm
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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Erschließung von Industrie- und Gewerbegebieten und Konversionsförderung
Wer kann Erschließung von Industrie- und Gewerbegebieten und Konversionsförderung beantragen?
Gemeinden, Gemeindeverbände, öffentliche Unternehmen, Zweckverbände, Kreise, juristische Personen mit steuerbegünstigten Zwecken, natürliche und juristische Personen ohne Gewinnerzielungsabsicht.
Wie hoch ist die Förderung bei Erschließung von Industrie- und Gewerbegebieten und Konversionsförderung?
Förderquote: 50 %.
Wer ist Fördergeber von Erschließung von Industrie- und Gewerbegebieten und Konversionsförderung?
Fördergeber ist WIBank. Quelle: wibank.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderquote
- 50 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Hessen