Erschließung von Industrie- und Gewerbegebieten und Konversionsförderung – Förderung in Hessen
Fördergeber: WIBank
Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 4 Tagen
Förderung von Investitionen zur Erschließung und zum Ausbau von Industrie- und Gewerbegebieten sowie zur Konversion von Flächen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Gemeinden, Gemeindeverbände, öffentliche Unternehmen, Zweckverbände, Kreise, juristische Personen mit steuerbegünstigten Zwecken, natürliche und juristische Personen ohne Gewinnerzielungsabsicht..
Was wird gefördert?
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: WIBank.
Voraussetzungen
Förderung nur für interkommunale Projekte, die die Ansiedlung mehrerer gewerblicher Betriebe ermöglichen.
Ein konkreter Bedarf muss nachgewiesen werden.
Erforderliche Unterlagen
- Gutachten,Beratungsleistungen
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Erschließung von Industrie- und Gewerbegebieten und Konversionsförderung
Wer kann Erschließung von Industrie- und Gewerbegebieten und Konversionsförderung beantragen?
Gemeinden, Gemeindeverbände, öffentliche Unternehmen, Zweckverbände, Kreise, juristische Personen mit steuerbegünstigten Zwecken, natürliche und juristische Personen ohne Gewinnerzielungsabsicht.
Wer ist Fördergeber von Erschließung von Industrie- und Gewerbegebieten und Konversionsförderung?
Fördergeber ist WIBank. Quelle: wibank.
Weitere Förderprogramme
- → Fördermittel Hessen
- → Fördermittel für Vereine
- → Förderung eines innovativen, intelligenten und grünen wirtschaftlichen Wandels in Hessen
- → Bürgschaften zur Sicherung von Investitionen in Wohngebäuden und Gebäuden mit sozialen Einrichtungen
- → Bürgschaften für die gewerbliche Wirtschaft und freie Berufe (Landesbürgschaftsprogramm)
Auf einen Blick
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Hessen