Erlaubnispflichtige Einrichtungen – Betreuungsformen – Förderung in Brandenburg
Fördergeber: Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS)
Stand: August 2026 · Aktualisiert vor 6 Tagen
Das Programm regelt die Erlaubnispflicht für Einrichtungen, die Minderjährige betreuen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Einrichtungen zur Betreuung von Minderjährigen.
Was wird gefördert?
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS).
Voraussetzungen
Der Träger muss die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen und die notwendigen Voraussetzungen für den Betrieb der Einrichtung erfüllen.
Antragsentwurf für dieses Programm
Wir schreiben euch einen Entwurf für „Erlaubnispflichtige Einrichtungen – Betreuungsformen"
Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.
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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Erlaubnispflichtige Einrichtungen – Betreuungsformen
Wer kann Erlaubnispflichtige Einrichtungen – Betreuungsformen beantragen?
Einrichtungen zur Betreuung von Minderjährigen
Wer ist Fördergeber von Erlaubnispflichtige Einrichtungen – Betreuungsformen?
Fördergeber ist Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS). Quelle: mbjs_brandenburg.
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