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Erlaubnispflichtige Einrichtungen – Betreuungsformen – Förderung in Brandenburg

Fördergeber: Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS)

Stand: August 2026 · Aktualisiert vor 6 Tagen

Das Programm regelt die Erlaubnispflicht für Einrichtungen, die Minderjährige betreuen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Einrichtungen zur Betreuung von Minderjährigen.

Was wird gefördert?

Für den Betrieb einer Einrichtung bedarf der Einrichtungsträger einer Betriebserlaubnis durch die Einrichtungsaufsicht im Jugendministerium (MBJS). Die Erlaubnis ist zu erteilen, wenn das Wohl der Kinder und Jugendlichen in der Einrichtung gewährleistet ist. Dies umfasst verschiedene Voraussetzungen, die der Träger erfüllen muss.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS).

Voraussetzungen

Der Träger muss die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen und die notwendigen Voraussetzungen für den Betrieb der Einrichtung erfüllen.

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Häufige Fragen zu Erlaubnispflichtige Einrichtungen – Betreuungsformen

Wer kann Erlaubnispflichtige Einrichtungen – Betreuungsformen beantragen?

Einrichtungen zur Betreuung von Minderjährigen

Wer ist Fördergeber von Erlaubnispflichtige Einrichtungen – Betreuungsformen?

Fördergeber ist Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS). Quelle: mbjs_brandenburg.

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Auf einen Blick

Förderart
Sonstiges
Förderregion
Brandenburg