Fördergeber: Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS)
Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 43 Tagen
Das Programm regelt die Erlaubniserteilung für den Betrieb von Einrichtungen zur Betreuung von Minderjährigen.
Antragsberechtigt sind: Einrichtungsträger von Betreuungsformen für Minderjährige.
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS).
Der Träger muss die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen und die entsprechenden Voraussetzungen für den Betrieb der Einrichtung erfüllen.
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Fördergeber ist Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS). Quelle: mbjs_brandenburg.
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