Fördergeber: Bundesregierung Staatsministerin für Kultur und Medien
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 2 Tagen
Antragsberechtigt sind: gemeinnuetzig, verein.
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Die Förderquote beträgt bis zu 100 %.
Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich. Fortlaufende Förderung
Fördergeber und Antragstelle: Bundesregierung Staatsministerin für Kultur und Medien.
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Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.
Fördergeber ist Bundesregierung Staatsministerin für Kultur und Medien. Quelle: dsee.
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