Fördergeber: Bezirksregierung Arnsberg
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 8 Tagen
Zuschüsse für kulturelle Veranstaltungen im ländlichen Raum Nordrhein-Westfalens.
Antragsberechtigt sind: juristische Personen des privaten Rechts, juristische Personen des öffentlichen Rechts außerhalb des gemeindlichen Bereichs, kulturelle Initiativen ohne eigene Rechtspersönlichkeit.
Der Förderbetrag liegt bei 500 €.
Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2026. Die Veranstaltung muss bis zum 31.12.2026 abgeschlossen sein.
Fördergeber und Antragstelle: Bezirksregierung Arnsberg.
Ihr Vorhaben ist zeitlich abgegrenzt, findet im ländlichen Raum Nordrhein-Westfalens statt, ist öffentlich zugänglich und niedrigschwellig gestaltet.
Sie nehmen keine weitere Förderung der EU, des Bundes oder des Landes Nordrhein-Westfalen in Anspruch.
Antragsentwurf für dieses Programm
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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an.
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Jetzt Projekt prüfenjuristische Personen des privaten Rechts, juristische Personen des öffentlichen Rechts außerhalb des gemeindlichen Bereichs, kulturelle Initiativen ohne eigene Rechtspersönlichkeit
Förderbetrag: 500 €.
Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2026. Die Veranstaltung muss bis zum 31.12.2026 abgeschlossen sein.
Fördergeber ist Bezirksregierung Arnsberg. Quelle: nrwbank.
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