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Antrag möglichZuschuss

Kultur-Schecks Nordrhein-Westfalen – Förderung in Nordrhein-Westfalen

Fördergeber: Bezirksregierung Arnsberg

Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 8 Tagen

Zuschüsse für kulturelle Veranstaltungen im ländlichen Raum Nordrhein-Westfalens.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: juristische Personen des privaten Rechts, juristische Personen des öffentlichen Rechts außerhalb des gemeindlichen Bereichs, kulturelle Initiativen ohne eigene Rechtspersönlichkeit.

Was wird gefördert?

Sie können einen Zuschuss für Ihre kulturelle Veranstaltung oder Veranstaltungsreihe erhalten. Gefördert werden insbesondere Musik-, Theater-, Tanz- und Literaturveranstaltungen, mobile Kulturformate sowie vergleichbare kulturelle Angebote in Dritten Orten, soziokulturellen Zentren und sonstigen kulturellen Einrichtungen. Die Veranstaltung muss öffentlich zugänglich und niedrigschwellig gestaltet sein und bis zum 31.12.2026 abgeschlossen werden.

Fördersatz und Höhe

Der Förderbetrag liegt bei 500 €.

Frist und Status

Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2026. Die Veranstaltung muss bis zum 31.12.2026 abgeschlossen sein.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bezirksregierung Arnsberg.

Offizielle Programm-Quelle →

Voraussetzungen

Ihr Vorhaben ist zeitlich abgegrenzt, findet im ländlichen Raum Nordrhein-Westfalens statt, ist öffentlich zugänglich und niedrigschwellig gestaltet.

Sie nehmen keine weitere Förderung der EU, des Bundes oder des Landes Nordrhein-Westfalen in Anspruch.

Antragsentwurf für dieses Programm

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Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

0/500 Zeichen

Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an.

Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?

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Häufige Fragen zu Kultur-Schecks Nordrhein-Westfalen

Wer kann Kultur-Schecks Nordrhein-Westfalen beantragen?

juristische Personen des privaten Rechts, juristische Personen des öffentlichen Rechts außerhalb des gemeindlichen Bereichs, kulturelle Initiativen ohne eigene Rechtspersönlichkeit

Wie hoch ist die Förderung bei Kultur-Schecks Nordrhein-Westfalen?

Förderbetrag: 500 €.

Bis wann kann man Kultur-Schecks Nordrhein-Westfalen beantragen?

Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2026. Die Veranstaltung muss bis zum 31.12.2026 abgeschlossen sein.

Wer ist Fördergeber von Kultur-Schecks Nordrhein-Westfalen?

Fördergeber ist Bezirksregierung Arnsberg. Quelle: nrwbank.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel Nordrhein-Westfalen
  • → Fördermittel für Vereine
  • → NRW.Mikrodarlehen
  • → Kommunaldarlehen
  • → Zuschuss für Forschungs- und Entwicklungsprojekte im Rheinischen Revier

Auf einen Blick

Förderbetrag
500 €
Förderart
Zuschuss
Antragsfrist
31. Dezember 2026
Förderregion
Nordrhein-Westfalen

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