Chorbegegnungen – Förderung in bundesweit
Fördergeber: Deutsche Chorjugend
Stand: Juli 2026 · Zuletzt geprüft vor 128 Tagen
Mit dem Förderprogramm 'Chorbegegnungen' können Chöre Zuschüsse für Begegnungen mit Chören aus dem Ausland erhalten.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: deutsche Chöre.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt bis zu 100 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 10.000 €.
Frist und Status
Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich. Antragstellung fortlaufend möglich
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Deutsche Chorjugend.
Kombinierbarkeit
Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „deutsche_chorjugend_chorbegegn". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Voraussetzungen
Für die Förderung einer Chorbegegnung ist die Teilnahme an einem Workshop obligatorisch.
Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?
Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Chorbegegnungen zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.
Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Chorbegegnungen
Wer kann Chorbegegnungen beantragen?
deutsche Chöre
Wie hoch ist die Förderung bei Chorbegegnungen?
Förderbetrag: bis 10.000 €.
Bis wann kann man Chorbegegnungen beantragen?
Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.
Wer ist Fördergeber von Chorbegegnungen?
Fördergeber ist Deutsche Chorjugend. Quelle: freiwilligen-agentur.de.
Ist Chorbegegnungen mit anderen Förderungen kombinierbar?
Zur Kombinierbarkeit gehört Chorbegegnungen zur Gruppe „deutsche_chorjugend_chorbegegn". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 10.000 €
- Förderquote
- bis zu 100 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- bundesweit