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Ergänzende Nahverkehrsangebote zur Verbesserung der Mobilität im ländlichen Raum – Förderung in Bayern

Fördergeber: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr

Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 60 Tagen

Förderung von Maßnahmen zur Verbesserung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) im ländlichen Raum Bayerns.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Kommune.

Was wird gefördert?

Der Freistaat Bayern unterstützt Sie bei Verkehrsprojekten des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) zur Verbesserung der Mobilität in Räumen mit besonderem Handlungsbedarf beziehungsweise im ländlichen Raum, um die Erschließung im ÖPNV in allen Landesteilen Bayerns auszubauen und die Fahrtmöglichkeiten ganztägig zu verbessern. Dabei hat der Freistaat ein besonderes Interesse an der Förderung von Angeboten mit sauberen leichten Nutzfahrzeugen, am Einsatz hochautomatisierter Fahrzeuge (Level 4) und autonomer Fahrzeuge (Level 5) sowie neuer, serienreifer Technologien in der Mobilität. Sie bekommen die Förderung vor allem für die Einrichtung und die wesentliche Erweiterung von flexiblen und bedarfsorientierten Bedienformen im ÖPNV sowie landkreisübergreifenden Expressbusverbindungen. Die Höhe des Zuschusses ist im Rahmen einer Anschubfinanzierung degressiv gestaffelt und beträgt im 1. Jahr 65 Prozent, im 2. Jahr 55 Prozent, im 3. Jahr 45 Prozent, im 4. Jahr 40 Prozent und nach Ablauf der Anschubfinanzierung 35 Prozent der entstehenden Ausgaben der ÖPNV-Aufgabenträger für die Übernahme der Betriebskostendefizite.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 65 %.

Frist und Status

Antrag vor Beginn der Maßnahmen stellen

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind ÖPNV-Aufgabenträger nach dem Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in Bayern (Landkreise und kreisfreie Gemeinden).

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Häufige Fragen zu Ergänzende Nahverkehrsangebote zur Verbesserung der Mobilität im ländlichen Raum

Wer kann Ergänzende Nahverkehrsangebote zur Verbesserung der Mobilität im ländlichen Raum beantragen?

Kommune

Wie hoch ist die Förderung bei Ergänzende Nahverkehrsangebote zur Verbesserung der Mobilität im ländlichen Raum?

Förderquote: 65 %.

Bis wann kann man Ergänzende Nahverkehrsangebote zur Verbesserung der Mobilität im ländlichen Raum beantragen?

Antrag vor Beginn der Maßnahmen stellen

Wer ist Fördergeber von Ergänzende Nahverkehrsangebote zur Verbesserung der Mobilität im ländlichen Raum?

Fördergeber ist Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderquote
65 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Bayern