Ergänzende Nahverkehrsangebote zur Verbesserung der Mobilität im ländlichen Raum – Förderung in Bayern
Fördergeber: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr
Stand: September 2026 · Zuletzt geprüft vor 104 Tagen
Wenn Sie Maßnahmen zur Verbesserung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) insbesondere im ländlichen Raum Bayerns planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Kommune.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 65 %.
Frist und Status
Antrag vor Beginn der Maßnahmen stellen
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr.
Quelle und Lizenz
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind ÖPNV -Aufgabenträger nach dem Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in Bayern (Landkreise und kreisfreie Gemeinden).
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Die Mehrzahl der Nutzplatzkilometer muss im ländlichen Raum gemäß dem Landesentwicklungsprogramm Bayern erbracht werden.
Ihr Projekt muss nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG) genehmigt werden beziehungsweise genehmigt sein.
Ihre flexiblen und bedarfsorientierten Mobilitätsangebote müssen im Rahmen einer Anschubfinanzierung neu eingeführt werden, mit einem vorhandenen Nahverkehrsplan oder mit dem bestehenden Taktverkehr verkehrlich im Einklang stehen, nach Ablauf der Anschubfinanzierung mit dem vorhandenen Verkehrsangebot im ÖPNV montags bis freitags von 7 bis 20 Uhr sowie an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen von 8 bis 17 Uhr grundsätzlich eine etwa zweistündliche Fahrtmöglichkeit gewährleisten.
Bei Förderung flexibler und bedarfsorientierter Mobilitätsangebote dürfen je nach Vorhaben bestimmte Bevölkerungszahlen im Erschließungsgebiet nicht überschritten werden.
Ihre landkreisübergreifenden Expressbusverbindungen müssen mit der örtlichen Nahverkehrsplanung und der Bayerischen Eisenbahngesellschaft abgestimmt sein, mindestens 2 Landkreise erschließen sowie eine deutlich höhere durchschnittliche Reisegeschwindigkeit und eine geringere Haltestellendichte als der reguläre ÖPNV zur Naherschließung aufweisen.
Sie dürfen mit Ihrem Vorhaben vor der Antragstellung beginnen, wenn die Bewilligungsbehörde einem vorzeitigen Maßnahmenbeginn zugestimmt hat.
Antragsentwurf für dieses Programm
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Ergänzende Nahverkehrsangebote zur Verbesserung der Mobilität im ländlichen Raum
Wer kann Ergänzende Nahverkehrsangebote zur Verbesserung der Mobilität im ländlichen Raum beantragen?
Kommune
Wie hoch ist die Förderung bei Ergänzende Nahverkehrsangebote zur Verbesserung der Mobilität im ländlichen Raum?
Förderquote: 65 %.
Bis wann kann man Ergänzende Nahverkehrsangebote zur Verbesserung der Mobilität im ländlichen Raum beantragen?
Antrag vor Beginn der Maßnahmen stellen
Wer ist Fördergeber von Ergänzende Nahverkehrsangebote zur Verbesserung der Mobilität im ländlichen Raum?
Fördergeber ist Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr. Quelle: foerderdatenbank.de.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderquote
- 65 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Bayern