Ergänzende Nahverkehrsangebote zur Verbesserung der Mobilität im ländlichen Raum – Förderung in Bayern
Fördergeber: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr
Stand: August 2026 · Geprüft vor 75 Tagen
Förderung von Maßnahmen zur Verbesserung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) im ländlichen Raum Bayerns.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Kommune.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 65 %.
Frist und Status
Antrag vor Beginn der Maßnahmen stellen
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind ÖPNV-Aufgabenträger nach dem Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in Bayern (Landkreise und kreisfreie Gemeinden).
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Ergänzende Nahverkehrsangebote zur Verbesserung der Mobilität im ländlichen Raum
Wer kann Ergänzende Nahverkehrsangebote zur Verbesserung der Mobilität im ländlichen Raum beantragen?
Kommune
Wie hoch ist die Förderung bei Ergänzende Nahverkehrsangebote zur Verbesserung der Mobilität im ländlichen Raum?
Förderquote: 65 %.
Bis wann kann man Ergänzende Nahverkehrsangebote zur Verbesserung der Mobilität im ländlichen Raum beantragen?
Antrag vor Beginn der Maßnahmen stellen
Wer ist Fördergeber von Ergänzende Nahverkehrsangebote zur Verbesserung der Mobilität im ländlichen Raum?
Fördergeber ist Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr. Quelle: foerderdatenbank.de.
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Auf einen Blick
- Förderquote
- 65 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Bayern