Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) – Unternehmen und Vermietende – Förderung in Baden-Württemberg
Fördergeber: L-Bank
Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Das ELR-Programm fördert Investitionen in ländlich geprägten Orten in Baden-Württemberg durch Zuschüsse.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Mittelständische Unternehmen und Vermietende in ländlichen Gebieten.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 10 %. Der Förderbetrag liegt bei 5.000 € – 250.000 €.
Frist und Status
Die Antragsfrist endet meist Ende September.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: L-Bank.
Voraussetzungen
Sie sind eine freiberuflich arbeitende Person oder führen ein gewerbliches Unternehmen mit weniger als 100 Beschäftigten und investieren in ländlich geprägten Orten in Baden-Württemberg.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) – Unternehmen und Vermietende
Wer kann Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) – Unternehmen und Vermietende beantragen?
Mittelständische Unternehmen und Vermietende in ländlichen Gebieten
Wie hoch ist die Förderung bei Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) – Unternehmen und Vermietende?
Förderbetrag: 5.000 € – 250.000 €. Förderquote: 10 %.
Bis wann kann man Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) – Unternehmen und Vermietende beantragen?
Die Antragsfrist endet meist Ende September.
Wer ist Fördergeber von Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) – Unternehmen und Vermietende?
Fördergeber ist L-Bank. Quelle: lbank.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- 5.000 € – 250.000 €
- Förderquote
- 10 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Baden-Württemberg