Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) – Unternehmen und Vermietende – Förderung in Baden-Württemberg
Fördergeber: Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg
Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 9 Tagen
Das ELR-Programm fördert Investitionen in ländlich geprägten Orten in Baden-Württemberg durch Zuschüsse für Unternehmen und Vermietende.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Unternehmen und Vermietende in ländlich geprägten Orten.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 10 %. Der Förderbetrag liegt bei 5.000 € – 250.000 €.
Frist und Status
Die Antragsfrist endet meist Ende September.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg.
Voraussetzungen
Unternehmen müssen weniger als 100 Beschäftigte haben oder Vermietende sein.
Das Vorhaben muss Teil eines Gesamtkonzepts der Gemeinde sein.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) – Unternehmen und Vermietende
Wer kann Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) – Unternehmen und Vermietende beantragen?
Unternehmen und Vermietende in ländlich geprägten Orten
Wie hoch ist die Förderung bei Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) – Unternehmen und Vermietende?
Förderbetrag: 5.000 € – 250.000 €. Förderquote: 10 %.
Bis wann kann man Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) – Unternehmen und Vermietende beantragen?
Die Antragsfrist endet meist Ende September.
Wer ist Fördergeber von Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) – Unternehmen und Vermietende?
Fördergeber ist Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg. Quelle: lbank.
Weitere Förderprogramme
- → Fördermittel Baden-Württemberg
- → Fördermittel für Unternehmen
- → Ausrüstung von Schienenfahrzeugen mit Komponenten des Europäischen Zugsicherungssystems ERTMS und des automatisierten Bahnbetriebs (ATO) im Digitalen Knoten Stuttgart
- → Bauen und Wohnen Eigentumsfinanzierung BW – Z15-Darlehen
- → Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR)
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- 5.000 € – 250.000 €
- Förderquote
- 10 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Baden-Württemberg