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Antrag möglichZuschuss

Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) – Unternehmen und Vermietende – Förderung in Baden-Württemberg

Fördergeber: L-Bank, Ministerium für Ländlichen Raum, Landwirtschaft und Heimat Baden-Württemberg

Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 28 Tagen

Das ELR-Programm fördert Investitionen in ländlich geprägten Orten in Baden-Württemberg durch Zuschüsse für Unternehmen und Vermietende.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Unternehmen und Vermietende in ländlich geprägten Orten.

Was wird gefördert?

Das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) unterstützt Unternehmen und Vermietende, die in ländlich geprägten Orten in Baden-Württemberg investieren möchten. Die Förderung erfolgt in Form von Zuschüssen, die für verschiedene Vorhaben wie die Schaffung von Arbeitsplätzen, die Sicherung der Grundversorgung und die Schaffung von Mietwohnungen verwendet werden können. Die Zuschusshöhe liegt zwischen 5.000 und 250.000 Euro, wobei bis zu 10 % der förderfähigen Ausgaben finanziert werden können. Voraussetzung ist ein Gesamtkonzept der Gemeinde zur Standortentwicklung.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 10 %. Der Förderbetrag liegt bei 5.000 € – 250.000 €.

Frist und Status

Die Antragsfrist endet meist Ende September.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: L-Bank, Ministerium für Ländlichen Raum, Landwirtschaft und Heimat Baden-Württemberg.

Offizielle Programm-Quelle →

Voraussetzungen

Unternehmen müssen weniger als 100 Beschäftigte haben oder Vermietende sein.

Das Vorhaben muss Teil eines Gesamtkonzepts der Gemeinde zur Standortentwicklung sein.

Erforderliche Unterlagen

  • Antragsunterlagen,Gesamtkonzept der Gemeinde

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Häufige Fragen zu Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) – Unternehmen und Vermietende

Wer kann Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) – Unternehmen und Vermietende beantragen?

Unternehmen und Vermietende in ländlich geprägten Orten

Wie hoch ist die Förderung bei Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) – Unternehmen und Vermietende?

Förderbetrag: 5.000 € – 250.000 €. Förderquote: 10 %.

Bis wann kann man Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) – Unternehmen und Vermietende beantragen?

Die Antragsfrist endet meist Ende September.

Wer ist Fördergeber von Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) – Unternehmen und Vermietende?

Fördergeber ist L-Bank, Ministerium für Ländlichen Raum, Landwirtschaft und Heimat Baden-Württemberg. Quelle: lbank.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel Baden-Württemberg
  • → Fördermittel für Unternehmen
  • → Durchführung des Landesgemeindeverkehrsfinanzierunggesetzes
  • → Energie vom Land – Sonne, Wind, Wasser
  • → Ausrüstung von Schienenfahrzeugen mit Komponenten des Europäischen Zugsicherungssystems ERTMS und des automatisierten Bahnbetriebs (ATO) im Digitalen Knoten Stuttgart

Auf einen Blick

Förderbetrag
5.000 € – 250.000 €
Förderquote
10 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Baden-Württemberg

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