Fördergeber: L-Bank, Ministerium für Ländlichen Raum, Landwirtschaft und Heimat Baden-Württemberg
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 28 Tagen
Das ELR-Programm fördert Investitionen in ländlich geprägten Orten in Baden-Württemberg durch Zuschüsse für Unternehmen und Vermietende.
Antragsberechtigt sind: Unternehmen und Vermietende in ländlich geprägten Orten.
Die Förderquote beträgt 10 %. Der Förderbetrag liegt bei 5.000 € – 250.000 €.
Die Antragsfrist endet meist Ende September.
Fördergeber und Antragstelle: L-Bank, Ministerium für Ländlichen Raum, Landwirtschaft und Heimat Baden-Württemberg.
Unternehmen müssen weniger als 100 Beschäftigte haben oder Vermietende sein.
Das Vorhaben muss Teil eines Gesamtkonzepts der Gemeinde zur Standortentwicklung sein.
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Jetzt Projekt prüfenUnternehmen und Vermietende in ländlich geprägten Orten
Förderbetrag: 5.000 € – 250.000 €. Förderquote: 10 %.
Die Antragsfrist endet meist Ende September.
Fördergeber ist L-Bank, Ministerium für Ländlichen Raum, Landwirtschaft und Heimat Baden-Württemberg. Quelle: lbank.
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