Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) – Spitze auf dem Land! – Förderung in Baden-Württemberg
Fördergeber: Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg (MLR)
Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 6 Tagen
Das Land Baden-Württemberg unterstützt innovative kleine und mittlere Unternehmen im ländlichen Raum mit Zuschüssen für Investitionen in neue oder verbesserte Produkte und Dienstleistungen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Kleine und mittlere Unternehmen im ländlichen Raum.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 20 %. Der Förderbetrag liegt bei 200.000 € – 500.000 €.
Frist und Status
Anträge müssen bis zum 28.2. beziehungsweise 31.8. eines Jahres vorliegen.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg (MLR).
Quelle und Lizenz
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen mit bis zu 100 Mitarbeitenden mit Sitz oder Betriebsstätte in Baden-Württemberg.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Es gelten die Bestimmungen des Entwicklungsprogramms Ländlicher Raum (ELR) und des EFRE -Programms „Innovation und Energiewende“ – Zuwendungsverfahren.
Sie bewerben sich um Aufnahme in das Förderprogramm über die Gemeinde, in der Sie das Investitionsvorhaben planen.
Ihr Unternehmen führt mindestens ein für das Unternehmen neues eigenes Produkt oder eine für das Unternehmen neue eigene Dienstleistung ein.
Ihr Unternehmen hat wegen seiner Kompetenz und Innovationsfähigkeit das Potenzial zur Technologieführerschaft.
Sie führen Ihr Vorhaben in einer Gemeinde des ländlichen Raums nach dem Landesentwicklungsplan Baden-Württemberg durch.
Sie beginnen mit dem Vorhaben erst, wenn die L-Bank die beantragte Förderung bewilligt hat.
Erforderliche Unterlagen
- Antrag über die zuständige Gemeinde,Nachweis über Innovationsfähigkeit
Antragsentwurf für dieses Programm
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) – Spitze auf dem Land!
Wer kann Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) – Spitze auf dem Land! beantragen?
Kleine und mittlere Unternehmen im ländlichen Raum
Wie hoch ist die Förderung bei Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) – Spitze auf dem Land!?
Förderbetrag: 200.000 € – 500.000 €. Förderquote: 20 %.
Bis wann kann man Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) – Spitze auf dem Land! beantragen?
Anträge müssen bis zum 28.2. beziehungsweise 31.8. eines Jahres vorliegen.
Wer ist Fördergeber von Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) – Spitze auf dem Land!?
Fördergeber ist Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg (MLR). Quelle: foerderdatenbank.de.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- 200.000 € – 500.000 €
- Förderquote
- 20 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Baden-Württemberg