Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) – Spitze auf dem Land! – Förderung in Baden-Württemberg
Fördergeber: Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg (MLR)
Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 65 Tagen
Das Land Baden-Württemberg unterstützt innovative kleine und mittlere Unternehmen im ländlichen Raum mit Zuschüssen für Investitionen in neue oder verbesserte Produkte und Dienstleistungen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Kleine und mittlere Unternehmen im ländlichen Raum.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 20 %. Der Förderbetrag liegt bei 200.000 € – 500.000 €.
Frist und Status
Anträge müssen bis zum 28.2. beziehungsweise 31.8. eines Jahres vorliegen.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg (MLR).
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen mit bis zu 100 Mitarbeitenden mit Sitz oder Betriebsstätte in Baden-Württemberg.
Es gelten die Bestimmungen des Entwicklungsprogramms Ländlicher Raum (ELR) und des EFRE-Programms.
Erforderliche Unterlagen
- Antrag über die zuständige Gemeinde,Nachweis über Innovationsfähigkeit
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) – Spitze auf dem Land!
Wer kann Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) – Spitze auf dem Land! beantragen?
Kleine und mittlere Unternehmen im ländlichen Raum
Wie hoch ist die Förderung bei Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) – Spitze auf dem Land!?
Förderbetrag: 200.000 € – 500.000 €. Förderquote: 20 %.
Bis wann kann man Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) – Spitze auf dem Land! beantragen?
Anträge müssen bis zum 28.2. beziehungsweise 31.8. eines Jahres vorliegen.
Wer ist Fördergeber von Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) – Spitze auf dem Land!?
Fördergeber ist Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg (MLR). Quelle: foerderdatenbank.de.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- 200.000 € – 500.000 €
- Förderquote
- 20 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Baden-Württemberg