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Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) – Spitze auf dem Land! – Förderung in Baden-Württemberg

Fördergeber: Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg (MLR)

Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 65 Tagen

Das Land Baden-Württemberg unterstützt innovative kleine und mittlere Unternehmen im ländlichen Raum mit Zuschüssen für Investitionen in neue oder verbesserte Produkte und Dienstleistungen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Kleine und mittlere Unternehmen im ländlichen Raum.

Was wird gefördert?

Das Land Baden-Württemberg unterstützt Sie als innovatives kleines und mittleres Unternehmen im ländlichen Raum auf Ihrem Weg zur Technologieführerschaft. Mit der Förderung können Sie Investitionen in Gebäude, Maschinen und Anlagen zur Entwicklung und wirtschaftlichen Nutzung neuer oder verbesserter eigener Produkte und Dienstleistungen finanzieren. Sie bekommen die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt für kleine Unternehmen bis zu 20 Prozent der Gesamtinvestitionskosten, für mittlere Unternehmen bis zu 10 Prozent der Gesamtinvestitionskosten, jedoch maximal EUR 400.000 je Vorhaben. Wenn Sie ein Vorhaben mit deutlich erkennbarem Beitrag zur Kreislaufwirtschaft und Bioökonomie planen, kann der Zuschuss auf maximal EUR 500.000 pro Projekt erhöht werden. Die Bagatellgrenze liegt bei EUR 200.000. Das Antragsverfahren ist zweistufig. In der 1. Stufe stellen Sie über die zuständige Gemeinde einen formlosen Antrag zur Aufnahme in das Programm an das jeweils zuständige Landratsamt und die Bearbeitungsstelle des jeweils zuständigen Regierungspräsidiums. Die Projektauswahl findet halbjährlich statt, Aufnahmeanträge müssen bis zum 28.2. beziehungsweise 31.8. eines Jahres vorliegen. In der 2. Stufe und erst nach Erhalt des positiven Einplanungsbescheids durch die Gemeinde können Sie Ihren Antrag bei der L-Bank einreichen.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 20 %. Der Förderbetrag liegt bei 200.000 € – 500.000 €.

Frist und Status

Anträge müssen bis zum 28.2. beziehungsweise 31.8. eines Jahres vorliegen.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg (MLR).

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen mit bis zu 100 Mitarbeitenden mit Sitz oder Betriebsstätte in Baden-Württemberg.

Es gelten die Bestimmungen des Entwicklungsprogramms Ländlicher Raum (ELR) und des EFRE-Programms.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag über die zuständige Gemeinde,Nachweis über Innovationsfähigkeit

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Häufige Fragen zu Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) – Spitze auf dem Land!

Wer kann Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) – Spitze auf dem Land! beantragen?

Kleine und mittlere Unternehmen im ländlichen Raum

Wie hoch ist die Förderung bei Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) – Spitze auf dem Land!?

Förderbetrag: 200.000 € – 500.000 €. Förderquote: 20 %.

Bis wann kann man Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) – Spitze auf dem Land! beantragen?

Anträge müssen bis zum 28.2. beziehungsweise 31.8. eines Jahres vorliegen.

Wer ist Fördergeber von Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) – Spitze auf dem Land!?

Fördergeber ist Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg (MLR). Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
200.000 € – 500.000 €
Förderquote
20 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Baden-Württemberg