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Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) – Kommunen – Förderung in Baden-Württemberg

Fördergeber: L-Bank

Stand: August 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Das Land vergibt Zuschüsse für kommunale Investitionen in ländlich geprägten Regionen, um diese als Standort zum Wohnen, Arbeiten und Leben attraktiver zu machen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Gemeinden in strukturschwachen Gebieten.

Was wird gefördert?

Das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) fördert anteilige Zuschüsse für Gemeinden in strukturschwachen Gebieten in Baden-Württemberg. Die Förderung richtet sich an Investitionen zur Sanierung oder Entwicklung bestimmter Ortsteile. Die Zuschüsse werden nach Baufortschritt ausgezahlt und müssen in ein Gesamtkonzept der Gemeinde eingebunden sein.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 40 %.

Frist und Status

Antragstellung erfolgt beim Landratsamt.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: L-Bank.

Voraussetzungen

Die Maßnahmen müssen in ein Gesamtkonzept der Gemeinde eingebunden sein und die Gemeinde muss in einem strukturschwachen Gebiet liegen.

Erforderliche Unterlagen

  • Förderantrag,Verwendungsnachweis

Antragsentwurf für dieses Programm

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Häufige Fragen zu Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) – Kommunen

Wer kann Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) – Kommunen beantragen?

Gemeinden in strukturschwachen Gebieten

Wie hoch ist die Förderung bei Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) – Kommunen?

Förderquote: 40 %.

Bis wann kann man Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) – Kommunen beantragen?

Antragstellung erfolgt beim Landratsamt.

Wer ist Fördergeber von Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) – Kommunen?

Fördergeber ist L-Bank. Quelle: lbank.

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Auf einen Blick

Förderquote
40 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Baden-Württemberg