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Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) – Kommunen – Förderung in Baden-Württemberg

Fördergeber: L-Bank

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Das Land vergibt Zuschüsse für kommunale Investitionen in ländlich geprägten Regionen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Kommunen.

Was wird gefördert?

Die Gemeinden sollen als Standort zum Wohnen, Arbeiten und Leben attraktiver werden. Baden-Württemberg fördert Investitionen zur Sanierung oder Entwicklung bestimmter Ortsteile. Die einzelnen Maßnahmen müssen in ein Gesamtkonzept der Gemeinde eingebunden sein, das die Struktur des Ortes verbessern soll. Finanziert werden ausschließlich Investitionskosten. Der Fördersatz liegt in der Regel bei bis zu 40 % der Investitionssumme, maximal sind 50 % möglich.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 40 %.

Frist und Status

Antragstellung erfolgt beim Landratsamt.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: L-Bank.

Voraussetzungen

Die Gemeinde muss in einem strukturschwachen Gebiet liegen und die Maßnahmen müssen in ein Gesamtkonzept eingebunden sein.

Erforderliche Unterlagen

  • Förderantrag,Verwendungsnachweis

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Häufige Fragen zu Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) – Kommunen

Wer kann Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) – Kommunen beantragen?

Kommunen

Wie hoch ist die Förderung bei Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) – Kommunen?

Förderquote: 40 %.

Bis wann kann man Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) – Kommunen beantragen?

Antragstellung erfolgt beim Landratsamt.

Wer ist Fördergeber von Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) – Kommunen?

Fördergeber ist L-Bank. Quelle: lbank.

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Auf einen Blick

Förderquote
40 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Baden-Württemberg