Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) – Kommunen – Förderung in Baden-Württemberg
Fördergeber: L-Bank
Stand: August 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Das Land vergibt Zuschüsse für kommunale Investitionen in ländlich geprägten Regionen, um diese als Standort zum Wohnen, Arbeiten und Leben attraktiver zu machen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Gemeinden in strukturschwachen Gebieten.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 40 %.
Frist und Status
Antragstellung erfolgt beim Landratsamt.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: L-Bank.
Voraussetzungen
Die Maßnahmen müssen in ein Gesamtkonzept der Gemeinde eingebunden sein und die Gemeinde muss in einem strukturschwachen Gebiet liegen.
Erforderliche Unterlagen
- Förderantrag,Verwendungsnachweis
Antragsentwurf für dieses Programm
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) – Kommunen
Wer kann Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) – Kommunen beantragen?
Gemeinden in strukturschwachen Gebieten
Wie hoch ist die Förderung bei Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) – Kommunen?
Förderquote: 40 %.
Bis wann kann man Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) – Kommunen beantragen?
Antragstellung erfolgt beim Landratsamt.
Wer ist Fördergeber von Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) – Kommunen?
Fördergeber ist L-Bank. Quelle: lbank.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderquote
- 40 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Baden-Württemberg