Fördergeber: Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg
Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 53 Tagen
Das Land vergibt Zuschüsse für kommunale Investitionen in ländlich geprägten Regionen, um diese als Standort zum Wohnen, Arbeiten und Leben attraktiver zu machen.
Antragsberechtigt sind: Kommunen in strukturschwachen Gebieten.
Die Förderquote beträgt 40 %.
Antragstellung erfolgt fortlaufend
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg.
Die Maßnahmen müssen in ein Gesamtkonzept der Gemeinde eingebunden sein und die Gemeinde muss in einem strukturschwachen Gebiet liegen.
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Jetzt Projekt prüfenKommunen in strukturschwachen Gebieten
Förderquote: 40 %.
Antragstellung erfolgt fortlaufend
Fördergeber ist Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg. Quelle: lbank.
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