Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) – Förderung in Baden-Württemberg
Fördergeber: Ministerium für den Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg
Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 7 Tagen
Das ELR unterstützt private Haus- und Grundbesitzer in ländlichen Gegenden bei der Schaffung von Wohnraum und der Verbesserung des Wohnumfelds.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: private Haus- und Grundbesitzer in ländlichen Gegenden.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 40 %.
Frist und Status
Antragstellung erfolgt dezentral bei der Gemeinde.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für den Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg.
Voraussetzungen
Sie sind privater Haus- und Grundbesitzer in einer ländlichen Gegend und investieren im ländlichen Raum in Baden-Württemberg.
Ihr Vorhaben ist Teil eines kommunalen Konzeptes zur Strukturverbesserung.
Erforderliche Unterlagen
- Antrag auf Förderung,Verwendungsnachweis
Antragsentwurf für dieses Programm
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR)
Wer kann Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) beantragen?
private Haus- und Grundbesitzer in ländlichen Gegenden
Wie hoch ist die Förderung bei Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR)?
Förderquote: 40 %.
Bis wann kann man Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) beantragen?
Antragstellung erfolgt dezentral bei der Gemeinde.
Wer ist Fördergeber von Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR)?
Fördergeber ist Ministerium für den Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg. Quelle: lbank.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderquote
- 40 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Baden-Württemberg