Fördergeber: Ministerium für den Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg
Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 53 Tagen
Das ELR unterstützt private Haus- und Grundbesitzer in ländlichen Gegenden bei der Schaffung von Wohnraum und der Verbesserung des Wohnumfelds.
Antragsberechtigt sind: private Haus- und Grundbesitzer in ländlichen Gegenden.
Die Förderquote beträgt 40 %.
Antragstellung erfolgt dezentral bei der Gemeinde.
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für den Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg.
Sie sind privater Haus- und Grundbesitzer in einer ländlichen Gegend und investieren im ländlichen Raum in Baden-Württemberg.
Ihr Vorhaben ist Teil eines kommunalen Konzeptes zur Strukturverbesserung.
Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.
Jetzt Projekt prüfenprivate Haus- und Grundbesitzer in ländlichen Gegenden
Förderquote: 40 %.
Antragstellung erfolgt dezentral bei der Gemeinde.
Fördergeber ist Ministerium für den Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg. Quelle: lbank.
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