Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) – Förderung in Baden-Württemberg
Fördergeber: L-Bank
Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Das ELR unterstützt private Haus- und Grundbesitzer in ländlichen Gegenden von Baden-Württemberg bei der Schaffung von Wohnraum und der Verbesserung des Wohnumfelds.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: private Haus- und Grundbesitzer in ländlichen Gegenden.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 40 %.
Frist und Status
Anträge sind jederzeit möglich, jedoch abhängig von den jeweiligen kommunalen Konzepten.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: L-Bank.
Voraussetzungen
Sie sind privater Haus- und Grundbesitzer in einer ländlichen Gegend und investieren im ländlichen Raum in Baden-Württemberg.
Ihr Vorhaben ist Teil eines kommunalen Konzeptes zur Strukturverbesserung.
Erforderliche Unterlagen
- Antragsformular,Verwendungsnachweis,Baupläne
Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR)
Wer kann Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) beantragen?
private Haus- und Grundbesitzer in ländlichen Gegenden
Wie hoch ist die Förderung bei Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR)?
Förderquote: 40 %.
Bis wann kann man Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) beantragen?
Anträge sind jederzeit möglich, jedoch abhängig von den jeweiligen kommunalen Konzepten.
Wer ist Fördergeber von Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR)?
Fördergeber ist L-Bank. Quelle: lbank.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderquote
- 40 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Baden-Württemberg