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Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) – Förderung in Baden-Württemberg

Fördergeber: Ministerium für den Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg

Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 7 Tagen

Das ELR unterstützt private Haus- und Grundbesitzer in ländlichen Gegenden bei der Schaffung von Wohnraum und der Verbesserung des Wohnumfelds.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: private Haus- und Grundbesitzer in ländlichen Gegenden.

Was wird gefördert?

Das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) fördert private Haus- und Grundbesitzer in ländlichen Gegenden von Baden-Württemberg, die neuen Wohnraum schaffen, Baulücken schließen oder das Wohnumfeld verbessern möchten. Die Förderung erfolgt in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses, der nach Baufortschritt ausgezahlt wird. Die Höhe des Zuschusses kann bis zu 50 % der Investitionssumme betragen, wobei der Regelfördersatz bei bis zu 40 % liegt. Anträge müssen bei der Gemeinde eingereicht werden.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 40 %.

Frist und Status

Antragstellung erfolgt dezentral bei der Gemeinde.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für den Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg.

Voraussetzungen

Sie sind privater Haus- und Grundbesitzer in einer ländlichen Gegend und investieren im ländlichen Raum in Baden-Württemberg.

Ihr Vorhaben ist Teil eines kommunalen Konzeptes zur Strukturverbesserung.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Förderung,Verwendungsnachweis

Antragsentwurf für dieses Programm

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Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.

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Häufige Fragen zu Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR)

Wer kann Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) beantragen?

private Haus- und Grundbesitzer in ländlichen Gegenden

Wie hoch ist die Förderung bei Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR)?

Förderquote: 40 %.

Bis wann kann man Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) beantragen?

Antragstellung erfolgt dezentral bei der Gemeinde.

Wer ist Fördergeber von Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR)?

Fördergeber ist Ministerium für den Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg. Quelle: lbank.

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Auf einen Blick

Förderquote
40 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Baden-Württemberg