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Antrag möglichZuschuss

Entwicklung von Natur und Landschaft (ENL) – Förderung in Thüringen

Fördergeber: Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie, Naturschutz und Forsten (TMUENF)

Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Wenn Sie in Thüringen in die Erhaltung und Entwicklung ländlicher Naturräume investieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Unternehmen, Kommune, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung.

Was wird gefördert?

Das Land Freistaat Thüringen unterstützt Sie, wenn Sie Maßnahmen zur Entwicklung von Natur und Landschaft planen und somit zur Verbesserung der Ökosystemleistungen und Erhaltung von Lebensräumen und Landschaften beitragen. Die Förderung erfolgt entweder mit Mitteln aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) oder aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE). Im Teil ELER erhalten Sie die Förderung für Erstellung und Aktualisierung von Plänen, Studien und Konzepten in Zusammenhang mit dem Management von Natura-2000-Gebieten, FFH-Gebieten und anderen Gebieten mit besonderer Naturausstattung sowie von Natura-2000-Arten und anderen geschützten oder gefährdeten Arten; Durchführung von naturschutzbezogenen Erfassungen und Erfolgskontrollen,Investitionen zur Erhaltung, Wiederherstellung und Entwicklung von Lebensräumen, Durchführung von Biotopverbund- und Artenschutzprojekten, Schaffung von grünen Infrastrukturen,Investitionen zur Entwicklung von Schutzgebieten und anderen Gebieten mit besonderer Naturausstattung hinsichtlich Besucherlenkung und -Information, Schaffung von Besuchereinrichtungen und Naturerlebnisangeboten,Aktionen zur Sensibilisierung für Naturschutzbelange: Informationsvermittlung sowie Planungs- und Koordinierungsleistungen in Zusammenhang mit der Flächennutzung, Durchführung von Informationsveranstaltungen, Ausstellungen und Aktionstagen, Erstellung von Informationsmaterialien. Im Teil EFRE erhalten Sie die Förderung für Renaturierung und Vernetzung von Lebensräumen sowie Maßnahmen zur Sicherung der biologischen Vielfalt (einschließlich Maßnahmenplanung),Renaturierung und Vernetzung von Lebensräumen, Maßnahmen zur Sicherung der biologischen Vielfalt sowie Schaffung von stadtnahen Erholungsräumen und grünen Infrastrukturen (einschließlich Maßnahmenplanung). Sie bekommen die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 100 Prozent der förderfähigen Ausgaben bei Vorhaben, die sich auf den Erhalt oder der Verbesserung von Arten, Lebensraumtypen oder Biotopen beziehen, die in Stufe 1 oder 2 der Bedeutung für den Arten- und Biotopschutz im Freistaat Thüringen aufgeführt sind,bis zu 90 Prozent der förderfähigen Ausgaben bei Vorhaben im Zusammenhang mit Schutzgebieten (Natura-2000-Gebiete, Nationale Naturlandschaften, Naturschutzgebiete, Geschütze Landschaftsbestandteile, Naturdenkmale) oder dem Grünen Band, soweit sie dem Schutzzweck dienen,bis zu 90 Prozent der förderfähigen Ausgaben bei Vorhaben, die sich auf den Erhalt oder der Verbesserung von Arten, Lebensraumtypen oder Biotopen beziehen, die in Stufe 2 der Bedeutung für den Arten- und Biotopschutz im Freistaat Thüringen aufgeführt sind,bis zu 80 Prozent der förderfähigen Ausgaben bei sonstigen Ausgaben. Die Bagatellgrenze beträgt EUR 25.000. Das Förderverfahren ist zweistufig. Reichen Sie im Rahmen von Wettbewerbsverfahren zunächst bitte eine Vorhabenskizze sowie einen Finanzierungsplan jeweils bis zum 1.9. des Vorjahres bei der Thüringer Aufbaubank ein. Wird Ihr Vorhaben als förderwürdig anerkannt, können Sie Ihren Antrag elektronisch über das EFRE-Antragsportal einreichen.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 100 %. Der Förderbetrag liegt bei ab 25.000 €.

Frist und Status

Anträge müssen bis zum 1.9. des Vorjahres eingereicht werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie, Naturschutz und Forsten (TMUENF).

Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts.

Bei Vorhaben im Teil EFRE sind natürliche Personen von der Förderung ausgeschlossen.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Sie können Vorhaben in ausgewiesenen Schutzgebieten wie auch in anderen Gebieten mit besonderer Naturausstattung planen.ELER-Vorhaben sind, im Gegensatz zu EFRE-Vorhaben, in ganz Thüringen förderfähig.Ihr Vorhaben muss überwiegend den Zielen des Naturschutzes und der Landschaftspflege dienen.Sie dürfen nicht durch andere öffentlich-rechtliche Belange zur Durchführung der Maßnahme verpflichtet sein.Es muss ein tatsächlicher Handlungsbedarf bestehen.

Ihre Maßnahmen müssen realisierbar und effizient sein.

Erforderliche Unterlagen

  • Vorhabenskizze,Finanzierungsplan

Antragsentwurf für dieses Programm

Wir schreiben euch einen Entwurf für „Entwicklung von Natur und Landschaft (ENL)"

Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an.

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Häufige Fragen zu Entwicklung von Natur und Landschaft (ENL)

Wer kann Entwicklung von Natur und Landschaft (ENL) beantragen?

Unternehmen, Kommune, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung

Wie hoch ist die Förderung bei Entwicklung von Natur und Landschaft (ENL)?

Förderbetrag: ab 25.000 €. Förderquote: 100 %.

Bis wann kann man Entwicklung von Natur und Landschaft (ENL) beantragen?

Anträge müssen bis zum 1.9. des Vorjahres eingereicht werden.

Wer ist Fördergeber von Entwicklung von Natur und Landschaft (ENL)?

Fördergeber ist Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie, Naturschutz und Forsten (TMUENF). Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel Thüringen
  • → Fördermittel für Vereine
  • → Außenwirtschaftsförderung
  • → Förderung eines nachhaltigen, innovativen und zukunftsfähigen Nahverkehrs
  • → House of Resources Thüringen

Auf einen Blick

Förderbetrag
ab 25.000 €
Förderquote
100 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Thüringen

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