Fördergeber: Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie, Naturschutz und Forsten (TMUENF)
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Wenn Sie in Thüringen in die Erhaltung und Entwicklung ländlicher Naturräume investieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Antragsberechtigt sind: Unternehmen, Kommune, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung.
Die Förderquote beträgt 100 %. Der Förderbetrag liegt bei ab 25.000 €.
Anträge müssen bis zum 1.9. des Vorjahres eingereicht werden.
Fördergeber und Antragstelle: Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie, Naturschutz und Forsten (TMUENF).
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts.
Bei Vorhaben im Teil EFRE sind natürliche Personen von der Förderung ausgeschlossen.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Sie können Vorhaben in ausgewiesenen Schutzgebieten wie auch in anderen Gebieten mit besonderer Naturausstattung planen.ELER-Vorhaben sind, im Gegensatz zu EFRE-Vorhaben, in ganz Thüringen förderfähig.Ihr Vorhaben muss überwiegend den Zielen des Naturschutzes und der Landschaftspflege dienen.Sie dürfen nicht durch andere öffentlich-rechtliche Belange zur Durchführung der Maßnahme verpflichtet sein.Es muss ein tatsächlicher Handlungsbedarf bestehen.
Ihre Maßnahmen müssen realisierbar und effizient sein.
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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an.
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Jetzt Projekt prüfenUnternehmen, Kommune, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung
Förderbetrag: ab 25.000 €. Förderquote: 100 %.
Anträge müssen bis zum 1.9. des Vorjahres eingereicht werden.
Fördergeber ist Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie, Naturschutz und Forsten (TMUENF). Quelle: foerderdatenbank.de.
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