Fördergeber: L-Bank Staatsbank für Baden-Württemberg
Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 53 Tagen
Die L-Bank unterstützt Unternehmen bei Investitionen in erneuerbare Energien durch zinsverbilligte Darlehen.
Antragsberechtigt sind: Öffentliche Einrichtung, Unternehmen, Verband/Vereinigung.
Die Förderquote beträgt 100 %. Der Förderbetrag liegt bei 25.000 € – 10.000.000 €.
Fördergeber und Antragstelle: L-Bank Staatsbank für Baden-Württemberg.
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
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Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Antragsberechtigt sind (natürliche) Personen, die in Ausübung oder zur Aufnahme einer gewerblichen, freiberuflichen oder landwirtschaftlichen Tätigkeit handeln, deren eigentlicher Geschäftszweck nicht die Erzeugung von Strom oder Wärme ist (zum Beispiel Einzelunternehmen, Kaufleute, Gewerbetreibende, Freiberuflerinnen und Freiberufler, Landwirtinnen und Landwirte), juristische Personen und rechtsfähige Personengesellschaften mit mehrheitlich privatrechtlicher Beteiligung, die jeweils in Ausübung oder zur Aufnahme einer gewerblichen oder freiberuflichen Tätigkeit handeln (zum Beispiel Unternehmen, privatrechtliche Stiftungen, Genossenschaften, eingetragene Vereine), juristische Personen, rechtsfähige Personengesellschaften, die in Ausübung oder zur Aufnahme einer selbstständigen landwirtschaftlichen Tätigkeit handeln, juristische Personen und rechtsfähige Personengesellschaften mit mindestens 50-prozentiger öffentlich-rechtlicher Beteiligung, die in Ausübung einer gewerblichen Tätigkeit handeln (zum Beispiel Projektgesellschaften für Erneuerbare-Energien-Anlagen, an denen Energieversorgungsunternehmen beteiligt sind), Anstalten, Stiftungen und Körperschaften des öffentlichen Rechts, kommunale Zweckverbände, Unternehmen, die im Rahmen einer Contracting-Vereinbarung Dienstleistungen für einen Dritten erbringen, gemeinnützige Antragstellende, sofern sie einen Teil der erzeugten Energie (Strom, Wärme) einspeisen und/oder verkaufen, natürliche Personen (Privatpersonen), die in eine Stromerzeugungsanlage investieren und einen Teil des selbst erzeugten Stroms einspeisen beziehungsweise verkaufen und damit eine gewerbliche Tätigkeit ausüben.
Die Förderung ist an folgende Voraussetzungen geknüpft: Sie setzen das Investitionsvorhaben in Baden-Württemberg um.
Ihre Anlage muss die technischen Anforderungen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) erfüllen.
Ihr Vorhaben muss mit der Ausschlussliste und den Sektorleitlinien der KfW Bankengruppe vereinbar sein und die in Deutschland geltenden umwelt- und sozialrechtlichen Anforderungen und Standards erfüllen.
Von der Förderung ausgeschlossen sind unter anderem Grunderwerb, Betriebsfahrzeuge, Bioenergieanlagen, die die Nachhaltigkeitskriterien der Erneuerbaren-Energien-Richtlinie der EU nicht erfüllen, Erwerb von Unternehmensanteilen oder Kapitalbeteiligungen, Umschuldungen und Nachfinanzierungen von bereits begonnenen beziehungsweise abgeschlossenen Vorhaben, Kommunen, kommunale Gebietskörperschaften, kommunale unselbstständige Eigenbetriebe, Kreditinstitute, Versicherungen und vergleichbare Finanzinstitutionen sowie Unternehmen in Schwierigkeiten.
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Jetzt Projekt prüfenÖffentliche Einrichtung, Unternehmen, Verband/Vereinigung
Förderbetrag: 25.000 € – 10.000.000 €. Förderquote: 100 %.
Fördergeber ist L-Bank Staatsbank für Baden-Württemberg. Quelle: foerderdatenbank.de.
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