Energiefinanzierung – Förderung in Baden-Württemberg
Fördergeber: L-Bank Staatsbank für Baden-Württemberg
Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 8 Tagen
Die L-Bank unterstützt Unternehmen bei Investitionen in erneuerbare Energien durch zinsverbilligte Darlehen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Öffentliche Einrichtung, Unternehmen, Verband/Vereinigung.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 100 %. Der Förderbetrag liegt bei 25.000 € – 10.000.000 €.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: L-Bank Staatsbank für Baden-Württemberg.
Quelle und Lizenz
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind (natürliche) Personen, die in Ausübung oder zur Aufnahme einer gewerblichen, freiberuflichen oder landwirtschaftlichen Tätigkeit handeln, deren eigentlicher Geschäftszweck nicht die Erzeugung von Strom oder Wärme ist (zum Beispiel Einzelunternehmen, Kaufleute, Gewerbetreibende, Freiberuflerinnen und Freiberufler, Landwirtinnen und Landwirte), juristische Personen und rechtsfähige Personengesellschaften mit mehrheitlich privatrechtlicher Beteiligung, die jeweils in Ausübung oder zur Aufnahme einer gewerblichen oder freiberuflichen Tätigkeit handeln (zum Beispiel Unternehmen, privatrechtliche Stiftungen, Genossenschaften, eingetragene Vereine), juristische Personen, rechtsfähige Personengesellschaften, die in Ausübung oder zur Aufnahme einer selbstständigen landwirtschaftlichen Tätigkeit handeln, juristische Personen und rechtsfähige Personengesellschaften mit mindestens 50-prozentiger öffentlich-rechtlicher Beteiligung, die in Ausübung einer gewerblichen Tätigkeit handeln (zum Beispiel Projektgesellschaften für Erneuerbare-Energien-Anlagen, an denen Energieversorgungsunternehmen beteiligt sind), Anstalten, Stiftungen und Körperschaften des öffentlichen Rechts, kommunale Zweckverbände, Unternehmen, die im Rahmen einer Contracting-Vereinbarung Dienstleistungen für einen Dritten erbringen, gemeinnützige Antragstellende, sofern sie einen Teil der erzeugten Energie (Strom, Wärme) einspeisen und/oder verkaufen, natürliche Personen (Privatpersonen), die in eine Stromerzeugungsanlage investieren und einen Teil des selbst erzeugten Stroms einspeisen beziehungsweise verkaufen und damit eine gewerbliche Tätigkeit ausüben.
Die Förderung ist an folgende Voraussetzungen geknüpft: Sie setzen das Investitionsvorhaben in Baden-Württemberg um.
Ihre Anlage muss die technischen Anforderungen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) erfüllen.
Ihr Vorhaben muss mit der Ausschlussliste und den Sektorleitlinien der KfW Bankengruppe vereinbar sein und die in Deutschland geltenden umwelt- und sozialrechtlichen Anforderungen und Standards erfüllen.
Von der Förderung ausgeschlossen sind unter anderem Grunderwerb, Betriebsfahrzeuge, Bioenergieanlagen, die die Nachhaltigkeitskriterien der Erneuerbaren-Energien-Richtlinie der EU nicht erfüllen, Erwerb von Unternehmensanteilen oder Kapitalbeteiligungen, Umschuldungen und Nachfinanzierungen von bereits begonnenen beziehungsweise abgeschlossenen Vorhaben, Kommunen, kommunale Gebietskörperschaften, kommunale unselbstständige Eigenbetriebe, Kreditinstitute, Versicherungen und vergleichbare Finanzinstitutionen sowie Unternehmen in Schwierigkeiten.
Antragsentwurf für dieses Programm
Wir schreiben euch einen Entwurf für „Energiefinanzierung"
Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.
0/500 Zeichen
Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.
Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?
Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Energiefinanzierung zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.
Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Energiefinanzierung
Wer kann Energiefinanzierung beantragen?
Öffentliche Einrichtung, Unternehmen, Verband/Vereinigung
Wie hoch ist die Förderung bei Energiefinanzierung?
Förderbetrag: 25.000 € – 10.000.000 €. Förderquote: 100 %.
Wer ist Fördergeber von Energiefinanzierung?
Fördergeber ist L-Bank Staatsbank für Baden-Württemberg. Quelle: foerderdatenbank.de.
Weitere Förderprogramme
- → Fördermittel Baden-Württemberg
- → Fördermittel für Vereine
- → Ausrüstung von Schienenfahrzeugen mit Komponenten des Europäischen Zugsicherungssystems ERTMS und des automatisierten Bahnbetriebs (ATO) im Digitalen Knoten Stuttgart
- → Bauen und Wohnen Eigentumsfinanzierung BW – Z15-Darlehen
- → Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR)
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- 25.000 € – 10.000.000 €
- Förderquote
- 100 %
- Förderart
- Darlehen
- Förderregion
- Baden-Württemberg