Fördergeber: L-Bank Staatsbank für Baden-Württemberg
Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 53 Tagen
Wenn Sie in die Erzeugung, Speicherung oder Verteilung von Bioenergie aus nachwachsenden Rohstoffen investieren möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen erhalten.
Antragsberechtigt sind: Unternehmen.
Die Förderquote beträgt 100 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 10.000.000 €.
Fördergeber und Antragstelle: L-Bank Staatsbank für Baden-Württemberg.
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der Erzeugung, Speicherung und Verteilung erneuerbarer Energien (Energieunternehmen) gemäß der KMU -Definition der Europäischen Union, unabhängig von deren Rechtsform.
Wenn Ihr Unternehmen die Kriterien für KMU nicht erfüllt, können Sie das Darlehen zu beihilfefreien Konditionen beantragen.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Ihr Investitionsort muss in Baden-Württemberg liegen.
Sie erzeugen erneuerbare Energien aus nachhaltigen Biomasse-Brennstoffen.
Im Fall von tätigen Beteiligungen an Unternehmen der Bioenergieproduktion müssen sich Sie sich als Unternehmerin und Unternehmner aus der landwirtschaftlichen Primärproduktion, als Forstwirtin und Forstwirt, Fischwirtin oder Fischwiert oder Unternehmerin und Unternehmer aus der gewerblichen Agrar- und Ernährungswirtschaft beteiligen und auch in der Geschäftsführung des Energieunternehmens tätig sein.
Sie bekommen die Förderung für Investitionen in die Speicherung und Verteilung von erneuerbaren Energien, sofern deren Erzeugung in den beiden Programmen Energie vom Land – Sonne, Wind, Wasser beziehungsweise Bioenergie von der L-Bank oder der Rentenbank förderfähig ist.
Investitionen in Anlagen, die nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2014 oder später) oder nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG 2016 oder später) gefördert werden, sind nur zu beihilfefreien Konditionen förderfähig.
Hiervon ausgenommen sind Anlagen, die eine Förderung vor Inkrafttreten des EEG 2014 oder KWKG 2016 erhalten.
Von der Förderung ausgeschlossen sind Unternehmen in Schwierigkeiten, die alleinige Übernahme von Unternehmensanteilen, Umschuldungen, Anlagen zur ausschließlichen Eigennutzung der erzeugten oder gespeicherten erneuerbaren Energie („Inselanlagen“) sowie Vorhaben, die den Ausschlusskritieren der Landwirtschaftlichen Rentenbank entsprechen.
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Förderbetrag: bis 10.000.000 €. Förderquote: 100 %.
Fördergeber ist L-Bank Staatsbank für Baden-Württemberg. Quelle: foerderdatenbank.de.
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