Energie vom Land – Bioenergie – Förderung in Baden-Württemberg
Fördergeber: L-Bank Staatsbank für Baden-Württemberg
Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 7 Tagen
Wenn Sie in die Erzeugung, Speicherung oder Verteilung von Bioenergie aus nachwachsenden Rohstoffen investieren möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen erhalten.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Unternehmen.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 100 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 10.000.000 €.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: L-Bank Staatsbank für Baden-Württemberg.
Quelle und Lizenz
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der Erzeugung, Speicherung und Verteilung erneuerbarer Energien (Energieunternehmen) gemäß der KMU -Definition der Europäischen Union, unabhängig von deren Rechtsform.
Wenn Ihr Unternehmen die Kriterien für KMU nicht erfüllt, können Sie das Darlehen zu beihilfefreien Konditionen beantragen.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Ihr Investitionsort muss in Baden-Württemberg liegen.
Sie erzeugen erneuerbare Energien aus nachhaltigen Biomasse-Brennstoffen.
Im Fall von tätigen Beteiligungen an Unternehmen der Bioenergieproduktion müssen sich Sie sich als Unternehmerin und Unternehmner aus der landwirtschaftlichen Primärproduktion, als Forstwirtin und Forstwirt, Fischwirtin oder Fischwiert oder Unternehmerin und Unternehmer aus der gewerblichen Agrar- und Ernährungswirtschaft beteiligen und auch in der Geschäftsführung des Energieunternehmens tätig sein.
Sie bekommen die Förderung für Investitionen in die Speicherung und Verteilung von erneuerbaren Energien, sofern deren Erzeugung in den beiden Programmen Energie vom Land – Sonne, Wind, Wasser beziehungsweise Bioenergie von der L-Bank oder der Rentenbank förderfähig ist.
Investitionen in Anlagen, die nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2014 oder später) oder nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG 2016 oder später) gefördert werden, sind nur zu beihilfefreien Konditionen förderfähig.
Hiervon ausgenommen sind Anlagen, die eine Förderung vor Inkrafttreten des EEG 2014 oder KWKG 2016 erhalten.
Von der Förderung ausgeschlossen sind Unternehmen in Schwierigkeiten, die alleinige Übernahme von Unternehmensanteilen, Umschuldungen, Anlagen zur ausschließlichen Eigennutzung der erzeugten oder gespeicherten erneuerbaren Energie („Inselanlagen“) sowie Vorhaben, die den Ausschlusskritieren der Landwirtschaftlichen Rentenbank entsprechen.
Antragsentwurf für dieses Programm
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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Energie vom Land – Bioenergie
Wer kann Energie vom Land – Bioenergie beantragen?
Unternehmen
Wie hoch ist die Förderung bei Energie vom Land – Bioenergie?
Förderbetrag: bis 10.000.000 €. Förderquote: 100 %.
Wer ist Fördergeber von Energie vom Land – Bioenergie?
Fördergeber ist L-Bank Staatsbank für Baden-Württemberg. Quelle: foerderdatenbank.de.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 10.000.000 €
- Förderquote
- 100 %
- Förderart
- Darlehen
- Förderregion
- Baden-Württemberg