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Energie- und Klimaschutzinitiative (EKI) – Förderung in Schleswig-Holstein

Fördergeber: IB.SH

Stand: September 2026 · Geprüft vor 51 Tagen

Die EKI unterstützt Kommunen und kommunale Akteure bei der Umsetzung der Energiewende mit Fokus auf Klimaschutz und Energiewendemaßnahmen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Kommunen, kommunale Akteure.

Was wird gefördert?

Im Auftrag des Landes Schleswig-Holstein unterstützt die EKI Kommunen sowie kommunale Akteure bei der Umsetzung der Energiewende, insbesondere mit Blick auf Klimaschutz, Klimaanpassung und Energiewendemaßnahmen. Die Förderung umfasst spezifische Beratungsangebote und finanzielle Unterstützung für Projekte, die zur nachhaltigen Entwicklung beitragen.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 100 %.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: IB.SH.

Antragsentwurf für dieses Programm

Wir schreiben euch einen Entwurf für „Energie- und Klimaschutzinitiative (EKI)"

Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.

Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?

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Häufige Fragen zu Energie- und Klimaschutzinitiative (EKI)

Wer kann Energie- und Klimaschutzinitiative (EKI) beantragen?

Kommunen, kommunale Akteure

Wie hoch ist die Förderung bei Energie- und Klimaschutzinitiative (EKI)?

Förderquote: 100 %.

Wer ist Fördergeber von Energie- und Klimaschutzinitiative (EKI)?

Fördergeber ist IB.SH. Quelle: ibsh.

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Auf einen Blick

Förderquote
100 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Schleswig-Holstein