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Energie- und Klimaschutzinitiative (EKI) – Förderung in Schleswig-Holstein

Fördergeber: IB.SH

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 6 Tagen

Die EKI unterstützt Kommunen und kommunale Akteure bei der Umsetzung der Energiewende mit Fokus auf Klimaschutz und Energiewendemaßnahmen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Kommunen, kommunale Akteure.

Was wird gefördert?

Im Auftrag des Landes Schleswig-Holstein unterstützt die EKI Kommunen sowie kommunale Akteure bei der Umsetzung der Energiewende, insbesondere mit Blick auf Klimaschutz, Klimaanpassung und Energiewendemaßnahmen. Die Förderung umfasst spezifische Beratungsangebote und finanzielle Unterstützung für Projekte, die zur nachhaltigen Entwicklung beitragen.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 100 %.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: IB.SH.

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Häufige Fragen zu Energie- und Klimaschutzinitiative (EKI)

Wer kann Energie- und Klimaschutzinitiative (EKI) beantragen?

Kommunen, kommunale Akteure

Wie hoch ist die Förderung bei Energie- und Klimaschutzinitiative (EKI)?

Förderquote: 100 %.

Wer ist Fördergeber von Energie- und Klimaschutzinitiative (EKI)?

Fördergeber ist IB.SH. Quelle: ibsh.

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Auf einen Blick

Förderquote
100 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Schleswig-Holstein