Fördergeber: Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH)
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Wenn Sie als Schulträger Projekte zur Modernisierung von Schulen planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Antragsberechtigt sind: finanzschwache Gemeinden, Städte und Kreise als Träger öffentlicher Schulen.
Die Förderquote beträgt 90 %.
Anträge müssen bis zum 30. Juni 2018 vollständig bewilligt sein.
Fördergeber und Antragstelle: Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH).
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Antragsberechtigt sind finanzschwache Gemeinden sowie Städte und Kreise als Träger öffentlicher allgemeinbildender und berufsbildender Schulen sowie der Förderzentren.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Das zu sanierende Gebäude muss bei Beginn des Investitionsvorhabens mindestens 10 Jahre alt sein.Ihre Kommune ist als finanzschwach einzustufen, weil sie zu den Konsolidierungshilfekommunen gehört oderFehlbetragszuweisungen des Landes erhalten hat.
Sie weisen für die Dauer der Zweckbindungsfrist ein öffentliches Bedürfnis für die zu fördernde Schule nach.Sie decken mit Ihrem Vorhaben einen langfristig bestehenden Bedarf ab.Mit Ihrem Vorhaben müssen Sie nach dem 30.6.2015 begonnen haben oder beginnen.Das Investitionsvorhaben darf nicht bereits im Rahmen eines anderen Förderprogramms gefördert werden.Die vorgesehenen investiven Maßnahmen erfüllen mindestens die Anforderungen der Energieeinsparverordnung.
Nicht förderfähig sind Windenergie- und Photovoltaikanlagen.
Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Energetische Sanierung von Einrichtungen der Schulinfrastruktur zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.
Jetzt Projekt prüfenfinanzschwache Gemeinden, Städte und Kreise als Träger öffentlicher Schulen
Förderquote: 90 %.
Anträge müssen bis zum 30. Juni 2018 vollständig bewilligt sein.
Fördergeber ist Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH). Quelle: foerderdatenbank.de.
Programm im Blick behalten
Merken & passende Alternativen findenKostenloses Konto: Programme merken, Fristen im Überblick und passende Alternativen für Ihr Vorhaben.
Welche Programme passen noch? Schnellcheck starten →