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Antrag möglichZuschuss

Energetische Sanierung von Einrichtungen der Schulinfrastruktur – Förderung in Schleswig-Holstein

Fördergeber: Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH)

Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Wenn Sie als Schulträger Projekte zur Modernisierung von Schulen planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: finanzschwache Gemeinden, Städte und Kreise als Träger öffentlicher Schulen.

Was wird gefördert?

Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Sie bei Investitionen in die energetische Sanierung und Optimierung von Einrichtungen der Schulinfrastruktur. Gefördert werden Maßnahmen an Schulen in öffentlicher Trägerschaft einschließlich der mit der Schule verbundenen Schulwohnheime sowie schulisch genutzter Sport- und Schwimmhallen. Sie können auch eine Förderung für einen Ersatzbau erhalten, wenn eine Sanierung unwirtschaftlich ist. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 90 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben. Richten Sie Ihren Antrag bitte an die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH).

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 90 %.

Frist und Status

Anträge müssen bis zum 30. Juni 2018 vollständig bewilligt sein.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH).

Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind finanzschwache Gemeinden sowie Städte und Kreise als Träger öffentlicher allgemeinbildender und berufsbildender Schulen sowie der Förderzentren.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Das zu sanierende Gebäude muss bei Beginn des Investitionsvorhabens mindestens 10 Jahre alt sein.Ihre Kommune ist als finanzschwach einzustufen, weil sie zu den Konsolidierungshilfekommunen gehört oderFehlbetragszuweisungen des Landes erhalten hat.

Sie weisen für die Dauer der Zweckbindungsfrist ein öffentliches Bedürfnis für die zu fördernde Schule nach.Sie decken mit Ihrem Vorhaben einen langfristig bestehenden Bedarf ab.Mit Ihrem Vorhaben müssen Sie nach dem 30.6.2015 begonnen haben oder beginnen.Das Investitionsvorhaben darf nicht bereits im Rahmen eines anderen Förderprogramms gefördert werden.Die vorgesehenen investiven Maßnahmen erfüllen mindestens die Anforderungen der Energieeinsparverordnung.

Nicht förderfähig sind Windenergie- und Photovoltaikanlagen.

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Häufige Fragen zu Energetische Sanierung von Einrichtungen der Schulinfrastruktur

Wer kann Energetische Sanierung von Einrichtungen der Schulinfrastruktur beantragen?

finanzschwache Gemeinden, Städte und Kreise als Träger öffentlicher Schulen

Wie hoch ist die Förderung bei Energetische Sanierung von Einrichtungen der Schulinfrastruktur?

Förderquote: 90 %.

Bis wann kann man Energetische Sanierung von Einrichtungen der Schulinfrastruktur beantragen?

Anträge müssen bis zum 30. Juni 2018 vollständig bewilligt sein.

Wer ist Fördergeber von Energetische Sanierung von Einrichtungen der Schulinfrastruktur?

Fördergeber ist Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH). Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel Schleswig-Holstein
  • → Fördermittel für Kommunen
  • → Landesprogramm Wirtschaft 2021-2027 - Nachhaltige Stadtentwicklung und nachhaltige städtische Mobilität
  • → IB.SH Kommunaldarlehen zukunftsfähige Infrastruktur
  • → IB.SH Betriebsmitteldarlehen

Auf einen Blick

Förderquote
90 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Schleswig-Holstein

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