Elterngeld – Förderung in Bundesweit
Fördergeber: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) über die L-Bank
Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 6 Tagen
Elterngeld ist eine Unterstützung für Eltern, die nach der Geburt ihres Kindes weniger oder gar nicht arbeiten.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Eltern von Neugeborenen.
Was wird gefördert?
Frist und Status
Antrag innerhalb der ersten vier Lebensmonate nach Geburt einreichen.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) über die L-Bank.
Voraussetzungen
Eltern, die nach der Geburt ihres Kindes weniger oder gar nicht arbeiten.
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis (ggf. Aufenthaltstitel),Krankenkassenkarte,Steuer-ID,Bankverbindung
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Elterngeld
Wer kann Elterngeld beantragen?
Eltern von Neugeborenen
Bis wann kann man Elterngeld beantragen?
Antrag innerhalb der ersten vier Lebensmonate nach Geburt einreichen.
Wer ist Fördergeber von Elterngeld?
Fördergeber ist Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) über die L-Bank. Quelle: lbank.
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