Elterngeld – Förderung in Baden-Württemberg
Fördergeber: Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ)
Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 8 Tagen
Elterngeld ist eine Unterstützung für Eltern, die nach der Geburt ihres Kindes weniger oder gar nicht arbeiten.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Eltern von Neugeborenen.
Was wird gefördert?
Frist und Status
Der Antrag muss spätestens im vierten Lebensmonat nach der Geburt eingereicht werden.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ).
Voraussetzungen
Eltern, die nach der Geburt ihres Kindes weniger oder gar nicht arbeiten.
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis,Krankenkassenkarte,Steuer-ID,Bankverbindung
Antragsentwurf für dieses Programm
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Elterngeld
Wer kann Elterngeld beantragen?
Eltern von Neugeborenen
Bis wann kann man Elterngeld beantragen?
Der Antrag muss spätestens im vierten Lebensmonat nach der Geburt eingereicht werden.
Wer ist Fördergeber von Elterngeld?
Fördergeber ist Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ). Quelle: lbank.
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