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Elterngeld – Förderung in Bundesweit

Fördergeber: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) über die L-Bank

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 6 Tagen

Elterngeld ist eine Unterstützung für Eltern, die nach der Geburt ihres Kindes weniger oder gar nicht arbeiten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Eltern von Neugeborenen.

Was wird gefördert?

Das Elterngeld wird vom Bund bereitgestellt und in Baden-Württemberg über die L-Bank beantragt. Es soll den Eltern die Möglichkeit geben, ihr Kind zu erziehen und zu betreuen. Eltern können bis zu 12 Monate Basiselterngeld beantragen, das in voller Höhe gezahlt wird. Alternativ kann Elterngeld Plus beantragt werden, das eine längere Bezugszeit bei reduzierter monatlicher Auszahlung ermöglicht. Es gibt auch zusätzliche Monate für Eltern, die sich die Betreuung teilen oder Alleinerziehende sind.

Frist und Status

Antrag innerhalb der ersten vier Lebensmonate nach Geburt einreichen.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) über die L-Bank.

Voraussetzungen

Eltern, die nach der Geburt ihres Kindes weniger oder gar nicht arbeiten.

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis (ggf. Aufenthaltstitel),Krankenkassenkarte,Steuer-ID,Bankverbindung

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Häufige Fragen zu Elterngeld

Wer kann Elterngeld beantragen?

Eltern von Neugeborenen

Bis wann kann man Elterngeld beantragen?

Antrag innerhalb der ersten vier Lebensmonate nach Geburt einreichen.

Wer ist Fördergeber von Elterngeld?

Fördergeber ist Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) über die L-Bank. Quelle: lbank.

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