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Elterngeld – Förderung in Baden-Württemberg

Fördergeber: Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ)

Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 8 Tagen

Elterngeld ist eine Unterstützung für Eltern, die nach der Geburt ihres Kindes weniger oder gar nicht arbeiten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Eltern von Neugeborenen.

Was wird gefördert?

Elterngeld soll den Eltern die Möglichkeit geben, ihr Kind zu erziehen und zu betreuen. Es wird vom Bund bereitgestellt und in Baden-Württemberg über die L-Bank beantragt. Eltern können bis zu 12 Monate Basiselterngeld beantragen, das in voller Höhe gezahlt wird. Alternativ kann Elterngeld Plus beantragt werden, das eine längere Bezugszeit bei reduzierter monatlicher Zahlung ermöglicht. Es gibt auch zusätzliche Monate für Eltern, die sich die Betreuung teilen oder Alleinerziehende sind.

Frist und Status

Der Antrag muss spätestens im vierten Lebensmonat nach der Geburt eingereicht werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ).

Voraussetzungen

Eltern, die nach der Geburt ihres Kindes weniger oder gar nicht arbeiten.

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis,Krankenkassenkarte,Steuer-ID,Bankverbindung

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Häufige Fragen zu Elterngeld

Wer kann Elterngeld beantragen?

Eltern von Neugeborenen

Bis wann kann man Elterngeld beantragen?

Der Antrag muss spätestens im vierten Lebensmonat nach der Geburt eingereicht werden.

Wer ist Fördergeber von Elterngeld?

Fördergeber ist Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ). Quelle: lbank.

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Förderart
Zuschuss
Förderregion
Baden-Württemberg