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ELR-Kombi-Darlehen – Förderung in Baden-Württemberg

Fördergeber: L-Bank

Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 1 Tagen

Das ELR-Kombi-Darlehen ergänzt den ELR-Zuschuss und ermöglicht die Finanzierung von Investitionen im ländlichen Raum.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Freiberufler.

Was wird gefördert?

Sie führen ein mittelständisches Unternehmen und investieren im ländlichen Raum. Sie erhalten einen ELR-Zuschuss für Ihre Investition und möchten Ihren zusätzlichen Finanzierungsbedarf mit einem Förderdarlehen decken. Voraussetzung für ein ELR-Kombi-Darlehen ist, dass das Vorhaben im Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) gefördert wird. Das Darlehen kann für Investitionsvorhaben verwendet werden, die zur Schaffung von Arbeitsplätzen oder zur Sicherung der Grundversorgung beitragen.

Fördersatz und Höhe

Der Förderbetrag liegt bei 10.000 € – 5.000.000 €.

Frist und Status

Anträge können jederzeit gestellt werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: L-Bank.

Voraussetzungen

Voraussetzungen sind, dass das Unternehmen als kleines oder mittleres Unternehmen gilt und im ländlichen Raum investiert wird.

Erforderliche Unterlagen

  • Förderantrag,Nachweis über die Unternehmensgröße,Investitionsplan

Antragsentwurf für dieses Programm

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Häufige Fragen zu ELR-Kombi-Darlehen

Wer kann ELR-Kombi-Darlehen beantragen?

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Freiberufler

Wie hoch ist die Förderung bei ELR-Kombi-Darlehen?

Förderbetrag: 10.000 € – 5.000.000 €.

Bis wann kann man ELR-Kombi-Darlehen beantragen?

Anträge können jederzeit gestellt werden.

Wer ist Fördergeber von ELR-Kombi-Darlehen?

Fördergeber ist L-Bank. Quelle: lbank.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
10.000 € – 5.000.000 €
Förderart
Darlehen
Förderregion
Baden-Württemberg