Fördergeber: Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Wenn Sie mit Ihrem Unternehmen Forschungs- und Entwicklungsvorhaben (FuE-Vorhaben) durchführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Antragsberechtigt sind: Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft.
Die Förderquote beträgt 80 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 800.000 €.
Anträge müssen vor Beginn der Maßnahme gestellt werden.
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau.
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Betriebsstätte in Rheinland-Pfalz.
Vorrangig gefördert werden kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß der KMU-Definition der EU sowiekleine Unternehmen mit mittelgroßer Marktkapitalisierung, die bis zu 499 Mitarbeitende beschäftigen und kein KMU sind (SmallMidCap), bei der Umsetzung von FuE-Vorhaben beziehungsweise Durchführbarkeitsstudien.
Große Unternehmen können bei der Durchführung von FuE-Vorhaben oder Durchführbarkeitsstudien gefördert werden, wenn das Vorhaben von großer Bedeutung für das Land ist.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Den Innovationsgutschein können Sie bekommen, wenn Sie die umsetzungsorientierten FuE-Tätigkeiten aufgrund fehlender personeller und sächlicher Grundausstattung nicht selbst erbringen können.
Falls Sie im Rahmen eines größeren FuE-Auftrags mit anderen Unternehmen kooperieren, können Sie Ihre Innovationsgutscheine kumulieren.Ihr Vorhaben muss den Stand der Technik fortschreiben,ein erhebliches Realisierungsrisiko für Sie darstellen,mittelfristig eine erfolgreiche wirtschaftliche Verwertbarkeit und angemessene Wertschöpfung in Ihrem Betrieb erkennen lassen,zur Steigerung der Leistungsfähigkeit der Wirtschaft beitragen oder hochwertige Arbeitsplätze sichern oder schaffen.
Sie müssen über die notwendige personelle, finanzielle und materielle Grundausstattung verfügen, um die Durchführung des FuE-Vorhabens zu gewährleisten.Das zu entwickelnde Produkt, das Verfahren oder die Dienstleistung muss für den Markt der Europäischen Union neu sein (ausgenommen hiervon sind FuE-Aufträge an externe Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen).Ihr Betrieb, in dem Sie das Projekt umsetzen, muss in Rheinland-Pfalz liegen.
Von der Förderung ausgeschlossen sind Unternehmen, die sich überwiegend im Besitz der öffentlichen Hand befinden.
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Jetzt Projekt prüfenUnternehmen der gewerblichen Wirtschaft
Förderbetrag: bis 800.000 €. Förderquote: 80 %.
Anträge müssen vor Beginn der Maßnahme gestellt werden.
Fördergeber ist Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau. Quelle: foerderdatenbank.de.
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