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Transformation der Tourismusregionen – Förderung in Rheinland-Pfalz

Fördergeber: Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau

Stand: September 2026 · Zuletzt geprüft vor 106 Tagen

Wenn Sie als regionale Tourismusorganisation Vorhaben planen, mit denen Sie Ihren Transformationsprozess anschieben oder unterstützen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Regionale Tourismusorganisationen.

Was wird gefördert?

Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt Sie als regionale Tourismusorganisation bei Vorhaben, die zu Ihrem Transformationsprozess beitragen. Sie bekommen die Förderung für Maßnahmen zur Produktion von touristischem Content (beispielsweise Fotos, Bewegtbild, Text), Mediabudget für Onlinewerbung, Kosten für Suchmaschinenoptimierung, Optimierung digitaler Marketinganwendungen und sonstige, vom Antragsteller zu begründende Anpassungsmaßnahmen im touristischen Marketing, Maßnahmen mit dem Ziel des digitalen Wissenserwerbs, zur digitalen Weiterbildung von Mitarbeitenden, zum Aufbau und der Erweiterung der Digitalisierungskompetenzen von lokalen Touristikerinnen und Touristikern durch Workshops/Schulungen, Durchführung von Informationskampagnen und Aktionstagen, Entwicklung digitaler Inhalte/Content, Stärkung digitaler Kommunikation oder sonstige Maßnahmen mit dem Ziel des digitalen Wissensaufbaus und -transfers, Aufklärungs- oder Motivationskampagnen für regionale Leistungsträger, regionale Vermarktungsstrategie, Informationskampagne für Gäste, Steuerung von Aktivitäten zur Verbesserung der Nachhaltigkeitsperformance bei bestehenden oder Entwicklung von neuen Tourismusangeboten, Maßnahmen zur innovativen Verbesserung des touristischen Marketings wie beispielsweise neue, kreative oder signifikant verbesserte Dienstleistungen oder Methoden, die in besonderem Maße den Anforderungen zur Stärkung und Sicherung einer resilienten regionalen Tourismusentwicklung entsprechen. Sie bekommen die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 85 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben, jedoch höchstens EUR 50.000 je Antragstellerin und Antragsteller und Vorhaben. Richten Sie Ihren Antrag im Rahmen von jährlichen Förderaufrufen, die im Internet veröffentlicht werden, und vor Beginn der zu fördernden Maßnahme an das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau, Referat 8307.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 85 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 50.000 €.

Frist und Status

Anträge sind im Rahmen von jährlichen Förderaufrufen zu stellen.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau.

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind die 10 touristischen Regionen in Rheinland-Pfalz.

Dabei handelt es sich um folgende Organisationen: Ahrtal-Tourismus Bad Neuenahr-Ahrweiler e.V., Eifel Tourismus GmbH, Hunsrück-Touristik GmbH, Lahntal Tourismus Verband e.V., Mosellandtouristik GmbH, Naheland-Touristik GmbH, Pfalz.Touristik e.V., Rheinhessen-Touristik GmbH, Romantischer Rhein Tourismus GmbH und Westerwald Touristik-Service e.V.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Sie müssen Ihr Vorhaben in Rheinland-Pfalz umsetzen.

Ihr Vorhaben muss im Einklang mit den Zielen der Tourismusstrategie Rheinland-Pfalz stehen.

Sie haben für das Vorhaben eine regionale Tourismusstrategie.

Ihre Maßnahmen müssen einen wesentlichen Beitrag für die strategische, digitale, nachhaltige und/oder innovative Transformation der touristischen Regionen leisten und einen Impuls für die Tourismusentwicklung in Rheinland-Pfalz bringen.

Sie müssen einen finanziellen Eigenanteil von mindestens 15 Prozent der förderfähigen Kosten leisten.

Von der Förderung ausgeschlossen sind Personalkosten, Investitionen in öffentliche oder private touristische Infrastrukturen, Lizenzkosten oder Beiträge für regelmäßig wiederkehrende Leistungen, Beteiligungen an Marketingmaßnahmen der Rheinland-Pfalz Tourismus GmbH.

Antragsentwurf für dieses Programm

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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.

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Häufige Fragen zu Transformation der Tourismusregionen

Wer kann Transformation der Tourismusregionen beantragen?

Regionale Tourismusorganisationen

Wie hoch ist die Förderung bei Transformation der Tourismusregionen?

Förderbetrag: bis 50.000 €. Förderquote: 85 %.

Bis wann kann man Transformation der Tourismusregionen beantragen?

Anträge sind im Rahmen von jährlichen Förderaufrufen zu stellen.

Wer ist Fördergeber von Transformation der Tourismusregionen?

Fördergeber ist Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 50.000 €
Förderquote
85 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Rheinland-Pfalz